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Schultheiß R[üdiger ?] und die gemeinde Esslingen einerseits und das Kloster Bebenhausen andererseits vergleichen sich wegen der Abgabe von gewissen, in der Urkunde genauer beschriebenen Häusern, Gütern, Zinsen usw. dahin, dass das Kloster Bebenhausen von denselben jährlich 5 Pfund Heller entrichten und diese Summe sich je nach der Vermehrung oder Verminderung jener Güter in einem gleichmäßigen Betrag verändern solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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