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Mathis Schaub von Ohmden, auf Grund eines Urteils ausgewiesen, Jedoch nach Erneuerung der Erbhuldigung vom Statthalter und Regenten zu Stuttgart als Untertan wieder angenommen, verpflichtet sich, seine Waffen und seinen Harnisch dem Vogt zu Übergeben, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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