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Peter Schreiner aus Mömpelgard, wegen "mutwilliger Händel" zu Urach gef., jedoch der nach der Landesordnung verwirkten Turmstrafe enthoben und freigel., gelobt eidlich, die Gefängniskosten und 16 lb h Strafe, die er in Pfullingen und Hausen verwirkt hat, zu bezahlen, auch keine öffentliche Zeche mehr zu besuchen und keine lange Wehr mehr zu tragen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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