Verfügung des bischöflich-straßburgischen Consistoriums, worin es seine Entscheidung wegen der Copulation leibeigener Personen aus dem Schwarzachischen mit dergleichen aus badischem Land so lange unwirksam macht, bis die Ursula Feßler von Unzhurst aus dem Badischen mit Michael Wolf aus Schwarzach manumittiert ist

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...