Die Herzöge Stephan [II. / III.] und Friedrich von Bayern weisen ihre Amtsleute an, ein Urteil im Streit zwischen St. Zeno und dem Blümlein (Plüblein) von Traunstein zu beachten, demzufolge dem Blümlein die Niedergerichtsbarkeit auf seinen Gütern entzogen und diese vollständig an das Stift übertragen wurde;. S: Herzog Friedrich von Bayern