Search results

Verbot sich fremder Stück- und Glockengießer oder Stümper und Hahnengießer zu bedienen; Verordnung sich an die Oberfaktorei Königsbronn oder an inländische gelernte Stück- und Glockengießer zu halten.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...