Hieronymus Meckh, sesshaft zu Aich (Eych), wegen Tätlichkeiten in betrunkenem Zustand, insbesondere wegen Misshandlung seiner Mutter etliche Tage zu Nürtingen gef., jedoch unter den Bedingungen wieder freigelassen, sich künftig wohl zu verhalten, alle offene Zechen und Wirtshäuser zu meiden, keine Waffen mehr zu tragen, seine Atzung zu bezahlen und eine U.-Verschreibung aufzurichten, gelobt unter Eid, diesen Artikeln Folge zu leisten und schwört U.