Jakob Stolper, seßhaft zu Feuerbach, zu Stuttgart gef., weil er eine frühere U., in der er sich wegen etlicher strafbarer Handlungen und Vernachlässigung von Frau und Kind eidlich verpflichtet hatte, sein Leben lang im Feuerbacher Zehnt zu bleiben und Zechen und Spiele zu meiden, gebrochen hatte, indem er seine Familie erneut im Stich gelassen hatte und weggezogen war, jedoch auf Fürbitten seines Schultheißen, seiner Frau und Freundschaft mit der Auflage freigel., keine Wehr mehr zu tragen, die Artikel seiner älteren Verschreibung zu halten und die Grenzen der Vogtei Stuttgart bei Verlust seines Lebens nicht zu überschreiten, gelobt, diese Artikel zu halten, und schwört U.