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Jerg Syverlin von Haberschlacht im Zabergäu, gefangengesetzt zu Brackenheim wegen verschiedener Diebstähle und anderer Dinge, schwört Urfehde, nachdem ihm das Urteil des Stadtgerichts zu Brackenheim - er sollte vom Nachrichter mit Ruten ausgehauen werden - erlassen worden ist, er jedoch Württemberg verlassen und über den Rhein gehen muss und ohne besondere Erlaubnis nicht mehr zurückkommen darf

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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