Abt Johannes, Prior Johannes und der Konvent des Klosters Anhausen gestatten dem Abt Melchior, dem Prior Paul und dem Konvent des Klosters Königsbronn die Teilnahme an ihren geistlichen Werken, insbesondere versprechen sie, Todesfälle von Brüdern des Klosters Königsbronn in ihre Kalendarien einzutragen und mit denselben kirchlichen Feierlichkeiten zu begehen, wie die im eigenen Kloster, unter der Voraussetzung, dass seitens des Klosters Königsbronn dasselbe geschehe.