Marx Simelin und Konrad Haller, beide zu Korb, wegen Beteiligung an den Bauernunruhen schwerer Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten ihrer Freundschaft wiederum "auf Gnade und Ungnade" angenommen und des verwirkten peinlichen Rechts entledigt, schwören U. und geloben, ihre Wehr dem Vogt abzuliefern und keine mehr zu tragen, offene Zechen zu meiden und sich keinem Aufruhr mehr anzuschließen.