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Graf Eberhard (VI.) d. J. beurkundet die Entscheidung des Hofgerichts zwischen Weilheim und Holzmaden, betr. den Anteil Holzmadens an Schatzung und Schaden.
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Graf Eberhard (VI.) d. J. beurkundet die Entscheidung des Hofgerichts zwischen Weilheim und Holzmaden, betr. den Anteil Holzmadens an Schatzung und Schaden.