Die nach dem Tode des Eberhard Friedrich von Anweil erfolgte Besitzergreifung des dadurch heimgefallenen Lehens Marschalkenzimmern, den von der Witwe Eberhard Friedrich von Anweils erhobenen Anspruch auf Meliorationskosten, Aussetzung eines Leibgedings für die Genannte und Ankauf von Anweilischen Allodialgütern zu Marschalkenzimmern