Die Geschwister Georg und Lukas ("Laux"), beide Ratsherren in Ulm, Johann Walter und Anna Ehinger von Balzheim [Alb-Donau-Kreis] für sich und als Erben ihres verstorbenen Bruders Friedrich Ehinger von Balzheim, die Geschwister Johann Jakob, Georg und Anna Besserer von Rohr [Unterrohr Gde. Kammeltal/Lkr. Günzburg] für sich und als Erben ihres verstorbenen Bruders Bernhard Besserer von Rohr, Samuel Gregg und Johann Leonhard ("Lienhart") Hener für ihre Ehefrauen, die Schwestern Sibilla und Margarete geborene Besserer von Rohr, Wilhelm Ehinger von Balzheim als bevollmächtiger Anwalt des Jakob Meuting von Augsburg und seiner Ehefrau Regina geborene Ehinger von Balzheim sowie Johann Jakob Besserer als Bevollmächtigter des Christoph Philipp Tippelskirch ("Dieperskircher") [heute Lippertskirchen Gde. Bad Felnbach/Lkr. Rosenheim], königlich polnischer Küchenmeister, und seiner Ehefrau Sara geborene Besserer von Rohr, alle Erben des verstorbenen Ratsälteren in Ulm Georg Besserer von Wattenweiler [Gde. Neuburg a. d. Kammel/Lkr. Günzburg] und Rohr verkaufen dem Ulmer Bürger Jakob Nußlocher alle ihre Rechte an der Straßmühle in Ulm an der Blau sowie das Fischhaus unter der Mühle. Der Verkauf erfolgt auf Seiten von Anna Ehinger und Anna Besserer mit Wissen und Zustimmung ihrer Träger Wilhelm Ehinger von Balzheim und Georg Müller. Die Mühle besitzt derzeit Johann Rot der Jüngere. Dieser hat von der Mühle jährlich 20 Imi Kernen und 20 Imi Roggen, 6 Pfund 13 Schilling und 4 Heller sowie 3 Muth Weißmehl zu liefern. Auch muss der Müller jährlich 4 Schweine auf der Mühle mästen. Davon stehen nach erfolgter Mast dem Lehnherren 2 Schweine zu. Sofern man keine Schweine auf der Mühle mästen möchte, soll man die vier Schweine auf dem Markt kaufen, wobei Lehnherr und Beständner jeweils die Hälfte des Kaufpreises entrichten sollen. Bei einem Besitzerwechsel stehen dem Lehnherren vom bisherigen Beständner der Mühle 1 alter Plappard als Weglöse und vom neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu. Falls der Beständner sein Erbrecht an der Mühle veräußern möchte, hat der dies dem Lehnherren zu melden, dem dann ein Vorkaufsrecht zusteht. Dafür hat der Käufer den Verkäufern 1.000 Gulden Ulmer Stadtwährung bezahlt. Sie übertragen ihm daher alle Rechte, die ihnen bisher an der Mühle und dem Fischhaus zugestanden haben, und übernehmen die Gewährleistung für den Verkauf.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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