Pfalzgraf Friedrich bei Rhein verleiht nach dem Ableben seines Jägermeisters Michael von Eisack dessen einzigem hinterlassenen Sohn Johann Kasimir von Eisack 50 Gulden jährliche Kammergülte, die seinerzeit von seinem Ahnherrn Pfalzgraf Friedrich dem Michael von Eisack als seinem Kämmerling gewährt wurde, zu Mannlehen, vorbehaltlich einer Ablösung des Mannlehens mit 1000 Gulden durch den Pfalzgrafen bei Rhein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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