Eucharius von Venningen bekennt für sich und seinen Schwestersohn, daß er Henslin Äckerlin zu Cannstatt ihren Hof zu Feuerbach mit allem Zubehör zu einem Erblehen verliehen hat mit der Auflage, jährlich auf Martinstag (11. Nov.) 10 Scheffel Roggen, 13 Scheffel Dinkel und 13 Scheffel Hafer Gült zu reichen, den Hof gut zu bebauen, Teilungen, Zinsbelastungen oder Veränderungen zu unterlassen, bei Besuch des A. in Feuerbach seine Pferde mit Heu und Stroh zu versorgen und das auf dem Hof anfallende Heu, Stroh etc. nur dort zu verwenden. Bei Übertretung dieser Abmachung erfolgt Weiterverleihung des Hofes.