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Ulrich Grim von Böbingen (1), z. Zt. Im Dienst zu Pleidelsheim (2), gef. zu Marbach, weil er sich (während seines Dienstes und sonst gegen die herzogliche Landesordnung) durch übermäßiges Trinken, Balgen und verbotene Spiele ungebührlich verhalten und andere Leute dazu verführt hat und weil er schließlich gegen sein dem Schultheiß gegebenes Versprechen aus dem Flecken Pleidelsheim gewichen ist, auf Fürbitten und gegen Bezahlung seiner Atzung freigelassen, verspricht, offene Zechen und Gesellschaften zu meiden, ohne Erlaubnis keine Wehr mehr zu tragen, das Prassen, Spielen und die anderen obengen. Dinge zu meiden und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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