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Rechtliches Gutachten über das Verhältnis und die eigentliche Beschaffenheit der freien Pürsch der Reichsstadt Weil [Weil der Stadt]; Abschrift von E.T. von Glandorff
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Rechtliches Gutachten über das Verhältnis und die eigentliche Beschaffenheit der freien Pürsch der Reichsstadt Weil [Weil der Stadt]; Abschrift von E.T. von Glandorff
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 551 Bü 92
Forstamt Altensteig >> 2 Akten >> 2.6 Jagdsachen
Enthält u.a.:
1) König Rudolf befreit den Hof des Klosters Herrenalb in seiner Stadt Weil von Bede, Steuer und allen Diensten, Rottenburg, 29. Dezember 1275
(Württembergisches Urkundenbuch, Bd.7, Stuttgart 1900, Nr. 2545)
2) Kaiser Karl VI. bestätigt der freien Reichsstadt Weil die freie Pürsch, die schon 1376 in einer Urkunde Kaiser Karls IV. mit einem Bischof von Würzburg, dem Grafen von Württemberg, dem Grafen von Hohenlohe, den Mitverwandten, auch den freien Reichsstädten in Schwaben, erwähnt wurde. Die freie Pürsch wurde auch von Kaiser Matthias am 14. Oktober 1613 und von Kaiser Ferdinand III. am 30. Juni 1651 bestätigt. Alle der kaiserlichen Bestätigung entgegenlaufenden Rechte sollen nichtig sein. Bei Nichtbeachtung wird eine Strafe von 20 Mark lötigem Gold angedroht, 17. Februar 1716
1 Schr. (Folio geh.), 1 cm
Archivale
Glandorff, E.T. von
Bad Herrenalb CW; Kloster
Rottenburg am Neckar TÜ
Schwaben
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 551 Forstamt Altensteig