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Hans Härlin zu Göppingen verpflichtet sich das von ihm von der Herrschaft auf Widerruf bewilligte Wasser aus dem Schlossgarten auf eigene Kosten vor dem oberen Tor daselbst in Brunnentröge zu leiten.
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Hans Härlin zu Göppingen verpflichtet sich das von ihm von der Herrschaft auf Widerruf bewilligte Wasser aus dem Schlossgarten auf eigene Kosten vor dem oberen Tor daselbst in Brunnentröge zu leiten.