Search results
  • 91 of 154

Jung Joßen Hannß und Jakob Rempp, beide aus Aich, wegen Bruchs eines Gelübdes einige Tage zu Nürtingen gef., jedoch aus Gnaden strenger Strafe enthoben und wieder freigelassen unter den Bedingungen, wegen ihrer Straftat künftiger Rechtsverhandlung gewärtig zu sein und zur Sicherheit 100 fl Caution zu stellen, ihre Atzung selbst zu bezahlen und eine U.-Verschreibung aufzurichten, geloben unter Eid, diese Strafartikel zu befolgen, schwören U. und stellen ihre Väter als Bürgen. Die A. waren in den vergangenen Tagen auf dem Wege von Nürtingen nach Aich zu Martin Schramm aus Aich gegangen und hatten ihn auf freier Königstrasse mit Schelt- und Schmähworten angegriffen, Joßen Hannß sogar die Waffe gezogen, obwohl beide wegen ihrer früheren Streitigkeiten mit Schramm unter das Gelübde gestellt worden waren, gegeneinander außerhalb des Rechtsweges nichts vorzunehmen und mit ihm bereits in Rechtfertigung standen. Bürgen: die ehrbaren Alt Joßen Hannß und Matheiß Rempp, beide sesshaft zu Aich.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...