Hans Schauffler, gen. Bausch, aus Weilheim im Amt Kirchheim, gewesener Forstknecht, wegen dienstlicher Veruntreuungen gef. und schwerer Strafe an Leib und Leben verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Frau, seiner Kinder und seiner Freundschaft des strengen Rechts enthoben und wieder freigel., gelobt eidlich, seine Gefängniskosten und eine Geldstrafe von 100 fl zu bezahlen, alle Zechen zu meiden, zeit lebens keine Wehr mehr zu tragen, es sei denn ein abgebrochenes Messer, die Weilheimer Markung nicht mehr zu verlassen und sein Haus nur zur Bestellung seiner Güter, zur Besorgung von Geschäften und zum Kirchgang zu verlassen, schwört U. H. Schaüffler hatte wider seinen Diensteid Holzgeld, das er dem Forstmeister hatte abliefern und verrechnen sollen, zu seinem Nutzen verbraucht, eine große Holzmenge für Zehrungen, Zechen und für den Kauf von Nahrungsmitteln hergegeben, ferner Dienstleistungen in seinem Haus, auf seinen Feldern, Äckern, Weinbergen und Wiesen mit herrschaftlichem Holz entlohnt und im übrigen ein ärgerliches und verschwenderisches Leben geführt. Vermerk innerhalb des Falzes: S. Grieninger, Untervogt zu Stuttgart, im Beisein Christoph Hellers und Jörg Marteinlins, beide des Gerichts, um Besiegelung gebeten.