Der Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten des Konstanzer Bischofs Thomas [Berlower] erklärt, dass der Akolyth Nikolaus Brencker von Ulm nach einer Prüfung, die durch vom Bischof von Konstanz berufene Examinatoren durchgeführt wurde, zum Empfang der höheren geistlichen Weihen zugelassen wird.