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Hz. Christoph beurkundet einen vor Landhofmeister und Räten geschlossenen Vergleich zwischen Konrad Steck (Steckh), der Arznei Dr., als Kläger, und Balthasar Friedrich Hauer, Forstmeister zu Stuttgart, als Beklagtem, wonach Steck dem Hauer für die Bewilligung zum Verbauen eines Fensters oder Ladens am Haus Hauers 65 fl LW zu erlegen hat. Mit der Annahme dieses Vergleichs wird ein 1492 zwischen den damaligen Inhabern beider Hofstätten, Jörg Mutschler und Ulrich Hueb, geschlossener Vertrag, der den Bau auf dem Grundstück des Stecks untersagte, hinfällig. Die Streitsache war zuvor beim Untergang zu Stuttgart und beim Stadtgericht anhängig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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