Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Getreuen Heinrich von Lützelburg (Lutzenburg), Ritter, zu seinem Diener bestallt und in Schirm genommen hat. Der Aussteller versichert, ihn und seine Güter diesseits der Saar (Sare) zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Heinrich der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den mit Recht gewiesenen Instanzen genügt. Heinrich soll auf Ansinnen des Pfalzgrafen gegen jedermann, mit Ausnahme des Herzogs von Lothringen (unser oheime die hertzogen von Lothringen) [= René II.], aufwarten und dienen. Reisigen Schaden will ihm der Pfalzgraf gütlich ersetzen, bei Nichteinigung soll der Entscheid über Schadensersatz dem pfalzgräflichen Hofmeister und Marschall anheimgestellt werden. Im Dienst erhält Heinrich Futter, Mahl, Nägel und Eisen. Für etwaige Schäden, die er in der Zeit des Schirms an seinen Gütern erleidet, ist der Pfalzgraf nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Heinrich hat Treue, Huld und willigen Dienst gelobt und geschworen.