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Preußischer Bevollmächtigter bei der Territorialkommission zu Frankfurt a. Main [für das Großherzogtum Frankfurt] (Bestand)
Tektonik >> SONDERVERWALTUNGEN DER ÜBERGANGSZEIT 1806 - 1815 >> Sonderverwaltungen Preußens und seiner Verbündeten in den Befreiungskriegen >> Allgemeine Territorialabwicklung
Laufzeit: 1812 - 1819
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
I. Behördengeschichte
Seit dem 18. September 1814 tagte der Wiener Kongress, der das Ziel verfolgte, die Territorialverhältnisse Europas am Ende der Napoleonischen Ära neu zu ordnen. Die Landung Napoleons an der Küste der Provence beschleunigte die Wiener Verhandlungen, so dass die Schlussakte am 9. Juni 1815 unterzeichnet wurde, ohne dass sämtliche Territorialfragen zuvor abschließend geklärt wurden. Dennoch leitete sie die zweite große Flurbereinigung in Deutschland nach dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 ein.
Nach der endgültigen Niederlage Napoleons wurde am 20. November 1815 zwischen den alliierten Mächten Österreich, Russland und Preußen der Zweite Pariser Frieden geschlossen. Er sah die Wiederherstellung der Grenzen von 1790 vor. Preußen konnte sich mit seiner Forderung einer Desannexion des Elsass gegen seine Verbündeten nicht durchsetzen. Das Gebiet von Saarbrücken und die Festung Saarlouis musste Frankreich an Preußen, die Festung Landau an Österreich abgeben.
Dennoch blieben weitere schwierige Gebietsfragen weiterhin offen. Deshalb wurde von den Hauptmächten 1816 in Frankfurt am Main eine Territorialkommission ins Leben gerufen, an der für Österreich Johann Philipp von Wessenberg, für Preußen zunächst Wilhelm von Humboldt, später dann der Bundestagsgesandte Graf August Friedrich Ferdinand von der Goltz, für Russland Johann Protasius von Anstett und für England Richard le Poer Trench, 2. Earl of Clancarty teilnahmen. In den folgenden Jahren vermittelte diese Kommission eine große Zahl von Einzelverträgen, in denen die offenen Gebietsfragen geklärt wurden. Die wichtigste Gebietsfrage, die Zugehörigkeit der von Bayern und Baden gleichermaßen begehrten rechtsrheinischen Pfalz, konnte jedoch erst im Aachener Kongress 1818 in Grundzügen und nach langwierigen weiteren Verhandlungen im Vertrag vom 10. Juli 1819 abschließend geklärt werden. Danach beendete die Kommission mit dem Territorialrezess vom 20. Juli 1819 ihre Arbeit.
Dieser Rezess fasste "die Gebietsvereinbarungen, die außerhalb der Wiener Kongreßakte durch Einzelverträge getroffen waren, in einer Art von Zusatzakte zur Wiener Kongreßakte zusammen." Durch diese Einbindung in den Territorialrezess erhielten die Einzelverträge die völkerrechtliche Anerkennung. Preußen wurde im Rezess nicht nur der Erwerb von Saarbrücken und Saarlouis bestätigt, sondern erhielt auch Gebietsteile an Saar und Mosel, die seinen Territorialbestand abrundeten. Außerdem durfte es durch das Großherzogtum Hessen-Darmstadt und das Fürstentum Birkenfeld jeweils eine nach Saarbrücken führende Militärstraße unterhalten.
II. Bestandsgeschichte
Noch vor dem Übergang der Dienstgeschäfte an den Grafen von der Goltz sendete Humboldt 1817 "eine Kiste mit Acten, welche hier nicht mehr gebraucht werden können," an das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten nach Berlin. Weitere Akten händigte er dem preußischen Gesandten beim Großherzogtum Hessen (Georg Ulrich Ludwig Joachim Friedrich Freiherrn von Otterstedt), seinem Nachfolger, dem Bundestagsgesandten Grafen von der Goltz, dem Oberpräsidenten der Provinz Großherzogtum Niederrhein (Staatsminister Karl Heinrich Ludwig Freiherrn von Ingersleben) in Koblenz sowie dem nassauischen Ministerresidenten von Metternich aus. Nach der Auflösung der Territorialkommission übergab Humboldt dann "sämtliche bei der hiesigen Territorial Commission theils von dem Herrn Bundestags Gesandten Grafen von der Goltz, theils von mir verhandelte in 36. Volumen bestehenden Acten, nebst den genauen Designation derselben und einer Karte" an das Ministerium. Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten gab die Akten später an das Preußische Geheime Staatsarchiv ab. Am 14. März 1871 wurden zudem noch Handakten des Grafen von der Goltz zum Territorialrezess an das GStA abgegeben. Sie wurden den 23 vorhandenen Verzeichnungseinheiten beigefügt, die "Herr [Theodor] von Mörner in 4 Pakteten Territorial Commission in Frankfurt. 1816 geordnet hat[te]." Ein Bleistiftvermerk "R 10" weist darauf hin, dass die Kommissionsüberlieferung zum damaligen Zeitpunkt noch nicht als eigener Bestand, sondern als Teil der Alten Rep. 10 Reichstagstagsverhandlungen aufgestellt war. Vermutlich gab die Nähe der Territorialkommission zum Bundestag hierfür den Ausschlag. Da der Bestand gegenwärtig deutlich mehr Akten umfasst als von Humboldt übergeben, muss dieser im Laufe der Zeit weitere Zuwächse erfahren haben. Vermutlich erst im Zuge der Verzeichnungsarbeiten wurde der Bestand durch den Archivar Dr. Karl Sattler als Rep. 123 gebildet. 2011 wurde der Bestand neu signiert. 2013 erfolgte die Eingabe in die Archivdatenbank, wobei die Titel entsprechend den Vorgaben der Verzeichnungsrichtlinie des GStA PK modernisiert wurden. Einzelne Akten wurden eingesehen und neu verzeichnet.
III. Hinweise auf andere Bestände und Literatur
1. Verwandte Bestände:
GStA PK, I. HA Rep. 71 Kommissionen zur Auseinandersetzung hauptsächlich mit dem Königreich Westphalen, teils während seines Bestehens, teils nach seiner Auflösung
GStA PK, I. HA Rep. 106 Gemeinsame Liquidationskommission der gegen Frankreich verbündeten Mächte für die deutschen Kriegskosten aus den Jahren 1813-1814
GStA PK, I. HA Rep. 106 A Kommission für das deutsche Kriegsschuldenwesen
GStA PK, I. HA Rep. 143 Hauptliquidationskommission der Privatforderungen an Frankreich
GStA PK, I. HA Rep. 145 Fuldaer Departementalausgleichskommission [für das Großherzogtum Frankfurt]
2. Darstellungen:
Bruno Gebhardt, Wilhelm von Humboldt als Staatsmann, 2 Bde, Stuttgart 1896-1800, hier Bd. 2, S. 191-196.
Ernst Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 1: Reform und Restauration 1789 bis 1830, Stuttgart 21967 , S. 580-582.
Ilja Mieck, Preußen von 1807 bis 1850. Reformen, Restauration und Revolution, in: Otto Büsch (Hg.), Handbuch der preußischen Geschichte, Bd. 2: Das 19. Jahrhundert und große Themen der Geschichte Preußens, Berlin 1992, S. 3-292, hier S. 82
Die Akten sind zu zitieren:
GStA PK, I. HA Rep. 123 Preußischer Bevollmächtigter bei der Territorialkommission zu Frankfurt a. Main [für das Großherzogtum Frankfurt], Nr. ( )
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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