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Margarethenstift zu Waldkirch (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Ältere Bestände (vornehmlich aus der Zeit des Alten Reichs) >> Akten >> Kleinere geistliche Territorien >> Waldkirch
(994-) 1450-1816
Überlieferungsgeschichte
Das Augustinerchorherrenstift St. Margarethen in Waldkirch fiel 1805 zusammen mit dem vorderösterreichischen Breisgau an Baden und wurde 1806 aufgehoben. Im Provinzialarchiv Freiburg erfaßte Johann Baptist Kolb 1811 das Stiftsarchiv noch einmal in der Systematik, wie sie 1760 im Stift zuletzt hergestellt worden war (vgl. GLA 68/589 und 591, dazu Bestand 26). Offenbar entschied er sich wegen des guten Erhaltungszustandes des Archivs bewußt gegen die Brauersche Rubrikenordnung. Erst im Generallandesarchiv legte man nach 1819 die vorliegenden Generalakten des Stifts mit Akten vor allem der vorderösterreichischen Regierung und Kammer und anderer vorderösterreichischer Stellen zusammen.
Stift Waldkirch besaß seit 1489 das Patronat zu Schömberg in der Grafschaft Hohenberg, auf das sich der Spezialia-Anhang bezieht, während die Unterlagen zum Besitz im späteren Land Baden in Bestand 229 zu suchen sind. Einen Parallelbestand vor allem zu Schömberg bildet heute der Bestand B 512 a "Waldkirch, Augustinerchorherrenstift St. Margarethen" im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, der in Ludwigsburg wohl aus Vorakten württembergischer Kameralämter gebildet wurde.
Kurzer Abriss über die Geschichte: Um das Jahr 918 stiftete Herzog Burkhard I. das Frauenkloster St. Margaretha zu Waldkirch, nahm es unter seinen Schutz und vergab das ganze Elztal dem Kloster als 'Eigenschaft'. Erste Vorsteherin (Äbtissin) wurde seine Tochter Gisela, die die Klosterregel des Hl. Benedikt einführte. 994 ging das Kloster durch Erbschaft an Kaiser Otto III. über, wurde ein Reichskloster (Besitz der Immunität) und erhielt zahlreiche Schenkungen und Privilegien (z. Bsp. freie Wahl der Äbtissin bzw. des Probstes, Wahl eines Vogtes), (s. die zahlreichen Konfirmationsbriefe in Nr. 60, 73, 248, 290). Die Immunität zog die Notwendigkeit nach sich, einen Vogt (sog. Freivogt) zu wählen (s. Reverse der Freivögte in Nr. 165). Die ersten Freivögte oder Schirmvögte waren die Herren von Schwarzenberg, die ihre Lehen und die Vogtsrechte bereits in staufischer Zeit erblich inne hatten. In der Zeit des Interregnums bis zum Ende des Frauenklosters begann durch Vermögensrückgang und Schuldenlast einerseits und der Stärkung der Freivögte (Bildung einer Herrschaft im Elztal) andererseits der Niedergang des Frauenklosters, der sich u.a. im Verkauf von Klostergütern zeigte. Um 1430 starb mit der Äbtissin Agatha die letzte noch im Kloster lebende Nonne. Die drei Pfarrherren (von St. Waldburg, St. Peter und St. Martin) von Waldkirch wandten sich, um Kirche, Kloster und die restlichen Güter zu erhalten, an das Konzil zu Basel (1431-1437). 1431 wurde das Kloster durch den Konzilspräsidenten, Kardinal Julian, in ein Stift weltlicher Kanoniker (Chorherren) umgewandelt (s. Nr. 294). Die Privilegien und Güter wurden den Chorherren übertragen und Freivogt Hans Werner von Schwarzenberg nahm das Kloster unter seinen Schutz (s. Nr. 164). Das Stift verfügte über sechs Kanonikate (Probst, Dekan, Kustos und drei weitere Kanoniker), die das Kapitel bildeten (s. Nr. 294). Die oben genannten drei Pfarrkirchen wurden dem Stift inkorporiert. 1459 starben die Herren von Schwarzenberg aus und Heinrich von Rechberg wurde mit der Herrschaft Schwarzenberg belehnt (1466) und neuer Freivogt. 1544 wurde Sebastian von Ehingen neuer Freivogt, der mit dem Stift in ständiger Fehde lebte (s. Nr. 167, 355). 1560 wurde Hans Raphael von Reischach zum neuen Freivogt gewählt. 1489 erhielt das Stift gegen den Verzicht auf die Lehenherrschaft Castel- und Schwarzenberg zugunsten Österreichs das Patronatsrecht zu Schömberg in der Grafschaft Hohenberg in Schwaben (s. Nr. 352). 1567 verkauften die Ehingschen Erben das Schloss zu Waldkirch und die Herrschaft Schwarzenberg mit allen Zugehörden an Erzherzog Ferdinand von Österreich für 28000 Gulden vorderösterreichischer Landeswährung, und in Waldkirch wurde das k(aiserliche) und k(önigliche) Obervogteiamt der Herrschaften Castel- und Schwarzenberg errichtet. Mit Ende des 15. Jahrhunderts begannen die Auseinandersetzungen des Stifts mit der Stadt Waldkirch über das Abzugsrecht, die Drittel und Fälle v.a. über das Recht die Hinterlassenschaften der Pröbste zu ordnen, worüber zahlreiche Akten Auskunft geben. Sehr ausführlich sind ebenso die Wahl der Pröbste (s. z. Bsp. Nr. 103, 104) und die ab 1630 diesbezüglich versuchte Einführung des ius primarum precum (s. Nr. 100 ff.) sowie die zahlreichen Kontributionsleistungen, zu welchen das Stift ab Mitte des 17. Jahrhunderts herangezogen wurde (s. Nr. 175-195), dokumentiert. 1681 überließ Kaiser Leopold I. dem Stift die Hohe Gerichtsbarkeit und das Jagdrecht in den Vogteien im Simonswald für 25 Jahre (s. Nr. 256, 257). 1706 erfolgte der vergebliche Versuch der Stadt Freiburg das Stift in das Münster zu Freiburg zu übertragen (s. Nr. 293), und 92 Jahre später (1798) wurde versucht, das Stift in die Universität Freiburg zu inkorporieren (s. Nr. 137). 1732-1734 wurde die neue Stiftskirche erbaut und die seit dem Pfälzisch-Orleanschen Erbfolgekrieg zerfallende alte Kirche wurde abgerissen (s. Nr. 76-80).
Liste der Pröbste des St. Margarethenstifts zu Waldkirch: 1431 - 1450 Ladislaus von Blassenberg 1450 - 1472 Johannes von Krotzingen 1472 - 1508 Georg von Landeck 1508 - 1532 Balthasar Merckle 1532 - 1537 Andreas (von) Stürzel 1538 - 1547 Georg Keck (Köck) 1547 - 1563 Fridericus Nausea 1563 - 1583 Adrian Manz 1583 - 1603 Gregorius Hedler 1603 - 1620 Math{us Zimmermann 1620 - 1633 Johannes Eisenmanger 1633 - 1651 Georgius Laumer 1651 - 1654 Michael Diel 1655 - 1684 Georg Alban Mayer (Meyer) 1684 - 1708 Christian Mack 1709 - 1726 Hartmann Antonius Benz 1726 - 1737 Franziskus Josephus Egermayr (Egermeyer) 1737 - 1753 Franziskus Christian Frick 1753 - 1769 Franziskus Josephus Merklin 1769 - 1809 Franziskus Josephus Byrsner 1809 - 1836 Carl Johann Nepomuk von Hauser (gest. als Domherr in Freiburg)
Archiv- und Bestandsgeschichte: Das Archiv des Stifts hatte seinen Platz im Gewölbe der Sakristei, wo auch der Kirchenschatz aufbewahrt wurde, wie aus einem Schreiben vom 1. Juni 1785 hervorgeht (Nr. 267). 1749 fertigte der Kapuzinermönch Wunibald im Auftrag des Probstes Franziskus Christian Frick ein Repertorium (68/588) über die Akten des Stifts, welches nach insgesamt 81 Sach- und Ortsbetreffen rubriziert ist, an. Nicht alle Rubriken wurden belegt, auch ist die Reihenfolge Wichtiges zum Unwichtigen nicht konsequent eingehalten. Innerhalb einer Rubrik wurden die Einträge ebenfalls nicht konsequent chronologisch aneinandergereiht, jedoch mit einer Nummer versehen. Ein Index fehlt, sodass die Benutzung sehr erschwert wird. Nur 11 Jahre später, 1760, wurde vom selben Verfasser im Auftrag des Probstes Franziskus Joseph Mercklin ein neues Repertorium (68/589) erstellt, das ein wichtiges Findmittel für die Akten der Waldkircher Provenienz darstellt. Es umfasst 104 Orts- und Sachrubriken, die durch ein kombiniertes Orts-, Personen- und Sachregister erschlossen sind, wobei innerhalb der einzelnen Rubrik wesentlich konsequenter als beim alten Repertorium die Einträge chronologisch aneinander gereiht wurden. Außerdem bietet das Repertorium eine Auflistung der Äbtissinnen und Pröbste des Klosters/Stifts ab 994 bis 1769 (Nachtrag). Im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses wurden dem Großpriorat des Johanniter-Ordens (Malteser-Orden) zu Heitersheim gemäß dem russisch-französischen Entschädigungsplan vorbehaltlich die breisgauischen Stifter und Klöster zugesprochen. Gegen die versuchte provisorische Besitznahme des Stifts legte das Stift Protest ein, dennoch erging am 18. November 1802 von dem vom Johanniter-Orden eingesetzten Kommissar von Wyher an den Probst der Auftrag, "das hier (zu Waldkirch) befindliche Archiv und die Bibliothek zu obsignieren und zum Zeichen der vor sich ergangenen provisorischen Civilbesitznahme eine denselben vorgezeichnete gedruckte Verordnung öffentlich zu affigieren. (Nr. 8). Bis 1806 zogen sich die Versuche des Ordens sich das Stift einzuverleiben hin. 1805 wurde das Stift säkularisiert und dem Kurfürstentum Baden zugeschlagen. Am 20. Juli 1811 berichtet der Konstanzer Archivar, Archivrat Johann Babtist Kolb dem Innenministerium, dass sich in Waldkirch noch das Archiv des Stifts St. Margaretha befinde. Es bestehe aus 132 Laden und sei im Jahre 1760 von einem Kapuzinermönch eingerichtet worden. Es sei reich an Urkunden, besonders über die dortigen Gefälle und habe eine gute Einrichtung. Jedoch seien Akten und Urkunden durch verschiedene Abverlegungen verschleppt worden und nicht mehr zurückgekommen, und somit sei dieses Archiv nicht mehr unter der Aufsicht, unter der es sein sollte. Kolb gesuchte deshalb das Innenministerium um Erlaubnis, das Archiv selbst übernehmen zu können, um es wieder "in gehöriger Verfassung" (Nr. 12) aufzustellen. Am 27. Juli 1811 erging die Anweisung vom Innenminsterium an das Direktorium des Dreisamkreises, dem Archivrat Kolb zu eröffnen, "daß demselben der Auftrag erteilt wird, das eingangs erwähnte Archiv angetragenermaßen mit dem Freiburger vorm(aligen) Provinzialarchiv zu vereinigen, sodann über dessen näheren Bestand berichtliche Anzeige anher (nach Karlsruhe) zu erstatten" (Nr. 12).
Bearbeiterbericht: Als Grundlage für die vorgenommenen Neubearbeitung dienten die bereits vorhandenen Titelkarten über 374 Faszikel, die nach der Brauer'schen Rubrikenordnung von 1801 klassifiziert waren. Da es sich bei diesem Bestand um einen archivischen Mischfonds (Pertinenzbestand) handelt, der wohl im 19. Jahrhundert gebildet und in der Zeit nach 1955 von den ehemaligen Archivdirektoren Dr. Krebs und Dr. Haselier in Form der oben genannten Titelkarten verzeichnet wurde, war es prinzipiell eine Frage der Arbeitsökonomie einerseits und eine Frage der fehlenden Grundlage zur Wiederherstellung einer ursprünglichen Ordnung andererseits, die für eine Beibehaltung der Brauer'schen Rubrikenordnung sprach. Besonderen Wert bei der Neuverzeichnung wurde auf die Provenienzangaben gelegt, die bestehenden Aktentitel wurden präzisiert und die lateinischen Fachbegriffe übersetzt (aber in runden Klammern noch hinzugefügt). Die Titelaufnahmen wurden um 64 Stück erweitert. Dies ergab sich aus der erstmaligen Verzeichnung eines 'Varia-Konvolutes', dessen Akten nach dem Bär'schen Prinzip in die bestehende Ordnung eingegliedert wurden, weshalb es im Repertorium zu springenden Bestellnummern kommt. Die ermittelten Karten und Baupläne wurden durch Kopien ersetzt und gesondert gelagert. Diese befinden sich jetzt im Bestand G (Baupläne) Waldkirch und H (Gemarkungspläne) Waldkirch Stadt EM. Eine Selektierung der im Bestand vorkommenden 14 Bände, der Papierurkunde und der Deduktionen wurde nicht vorgenommen. Vor den überwiegenden Generaliaakten wurden unter der Rubrik 'Spezialia' alle Akten, den Ort Schömberg (im württembergischen Zollernalbkreis) betreffend, gesondert aufgeführt. Die Akten selbst verbleiben in der allgemeinen Ordnung der Brauer'schen Rubriken. Weitere Archivalien zum Ort Schömberg finden sich im Bestand B 512a des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, die ursprünglich im Staatsarchiv Ludwigsburg aufgefunden wurden.
Konversion: Im Jahr 2015 wurde das Findmittel konvertiert. Die Endredaktion führte Sara Diedrich im April 2016 durch.
Anmerkungen und Literaturverzeichnis: Anmerkungen: 1) 2. Organisationsedikt vom 2. Februar 1803 in welchem eine vorläufige Teilung der Archivbestände geregelt wurde: Schaffung eines Generallandesarchivs in Karlsruhe und dreier Provinzialarchive in Karlsruhe, Mannheim und Meersburg, später Freiburg. 2) Archivordnung: Vereinigung aller Archivalien vor 1501 sowie alle Urkunden und politischen Akten, Haus- und Hofsachen und Generalakten aus späteren Jahrhunderten im Generallandesarchiv. Literaturverzeichnis: 1. St. Margarethenstift Bader, Joseph (Hrsg.): Waldkirch im Elztale - eine kulturhistorische Skizze, in: Badenia oder das badische Land und Volk, Band 2, Heidelberg 1862, S. 584-611. Hirz, Johann Nepomuk: Historisch-topographische Beschreibung des Amtsbezirks Waldkirch, Freiburg 1864. Kolb, Johann Babtist: Historisch-statistisch-topographisches Lexikon von dem Großherzogtum Baden, Band 3, Karlsruhe 1816, S. 342-348. Rambach, Hermann: Die Margarethe. Vom Prälatensitz zum Heimatmuseum - eine Baugeschichte, in: Forschen und Bewahren. Das Elztäler Heimatmuseum in Waldkirch. Kultur- und landesgeschichtliche Beiträge zum Elztal und zum Breisgau, Waldkirch 1983, S. 19-74. Rambach,Hermann: Die Stiftskirche St. Margaretha in Waldkirch 1959. Roth, Heinrich: St. Peter und St. Martin bei Waldkirch, Waldkirch 1953. Roth von Schreckenstein: Beiträge zur Geschichte des Stifts und der Stadt Waldkirch I und II, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 36, Karlsruhe 1883, S. 212-240, 286-321. Wetzel, Max: Waldkirch im Elztal - Stift, Stadt und Amtsbezirk, 2 Bde., Freiburg/Waldkirch 1912, 1923. 2. Vorderösterreich, Verwaltungs- und Behördengeschichte Kageneck, Alfred Graf von: Das Ende der vorderösterreichischen Herrschaft im Breisgau (1740-1815), Freiburg 1981. Rambach, Hermann: Die Kaiserlichen Königlichen Kameralherrschaften Kastel- und Schwarzenberg, in: Das Elztal, Beilage zur Waldkircher Volkszeitung/Der Elztäler, Nr. 8-11, 1959. Wellmer, Martin: Der vorderösterreichische Breisgau, in: Vorderösterreich - eine geschichtliche Landeskunde, hrsg. vom Alemannischen Institut Freiburg, Freiburg 1958.
436 Fasz. (Nr. 1-429)
Bestand
Rainer Brüning/Gabriele Wüst (Bearb.), Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 6, Bestände des Alten Reiches, insbesondere Generalakten (71-228), Stuttgart 2006, S. 210.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.