Henricus Steinhusius, des etc. Klosters S. Ludgeri vor Helmstadt
Propst, bekennt, daß Er den ehrewesten, achtbaren u. hochgelahrten Herrn
Andreas Cludius, beider Rechte Doctor u. Professor an der Julius Universität
- welchen Lüddicke Bock, wohnhaft zu Helmstedt, des verstorbenen Hans Bock
Sohn, u. Lüddicke u. Lorentz Bock, des verstorbenen Ludolff Bock Söhne, 1
1/2 Hufen dem Kloster erbenzinspflichtigen Landes, nebst einem Hofe zu
Reinstorp u. einem Wiesenblenk vor dem Luetken Brocke laut eines abgesondert
errichteten Kaufbriefs, verkauft u. nun vor Ihm aufgetragen u. mit all ihrer
Gerechtigkeit überlassen - u. dessen Erben in ruhige u. nießbare Possession
dieser Grundstücke, mit der Befugniss, dieselben nach Erbenzinsguts-Recht u.
Gerechtigkeit zu gebrauchen, u. unter der Verpflichtung, davon jährlich auf
Michaelis 18 M.groschen Erbenzins an das Kloster zu liefern u. sie ohne
Seine u. Seiner Nachkommen Vorwissen u. Bewilligung nicht zu versetzen oder
zu verkaufen, eingesetzt u. ihn bei derselben gegen Jedermann zu schutzen u.
zu vertheidigen versprochen habe. - Gegeben aufm Kayser freyem Closter Sanct
Lüdger im Jahr nach der geburt unsers einigen Erlösers undt Sehlichmacherzz
Jesu Christi 1600 den 10 Tagk desz Monatz Martii - (Mit 1 angeh. Siegel mit
einem Contrasigill.)