Henricus Steinhusius, des etc. Klosters S. Ludgeri vor Helmstadt Propst, bekennt, daß Er den ehrewesten, achtbaren u. hochgelahrten Herrn Andreas Cludius, beider Rechte Doctor u. Professor an der Julius Universität - welchen Lüddicke Bock, wohnhaft zu Helmstedt, des verstorbenen Hans Bock Sohn, u. Lüddicke u. Lorentz Bock, des verstorbenen Ludolff Bock Söhne, 1 1/2 Hufen dem Kloster erbenzinspflichtigen Landes, nebst einem Hofe zu Reinstorp u. einem Wiesenblenk vor dem Luetken Brocke laut eines abgesondert errichteten Kaufbriefs, verkauft u. nun vor Ihm aufgetragen u. mit all ihrer Gerechtigkeit überlassen - u. dessen Erben in ruhige u. nießbare Possession dieser Grundstücke, mit der Befugniss, dieselben nach Erbenzinsguts-Recht u. Gerechtigkeit zu gebrauchen, u. unter der Verpflichtung, davon jährlich auf Michaelis 18 M.groschen Erbenzins an das Kloster zu liefern u. sie ohne Seine u. Seiner Nachkommen Vorwissen u. Bewilligung nicht zu versetzen oder zu verkaufen, eingesetzt u. ihn bei derselben gegen Jedermann zu schutzen u. zu vertheidigen versprochen habe. - Gegeben aufm Kayser freyem Closter Sanct Lüdger im Jahr nach der geburt unsers einigen Erlösers undt Sehlichmacherzz Jesu Christi 1600 den 10 Tagk desz Monatz Martii - (Mit 1 angeh. Siegel mit einem Contrasigill.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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