Dem Hans Werner aus Oberstenfeld, der aus dem Keller seines Dienstherrn 8 Laib Brot und ein Fässchen mit 36 Pfund Schmalz entwendet hat, wird anheimgestellt sich dem peinlichen Gericht zu stellen oder 4 Wochen im Gefängnis abzubüßen, eine gemeine Urfehdverschreibung von sich zu geben und seine Atzungskosten selbst zu bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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