Michel Hanne aus Kohlberg, wegen Wildfrevels im herzoglichen Forst gef., jedoch nach seinem Geständnis und auf sein Begnadigungsgesuch hin mit der Auflage freigel., bis Bartholomäi (24. Aug.) seinem Landesherrn einen Abtrag zu leisten, der ihm noch auferlegt wird, schwört U. und gelobt eidlich, diesen Artikel zu befolgen und zeitlebens keinerlei Waidwerk mehr zu treiben, noch anderen dabei zu helfen oder dazu zu raten. Im Falle der Verheimlichung von Jagdvergehen und Wildfrevlern soll er der Herrschaft mit 50 fl verfallen sein. Er stellt zwei Bürgen, die eidesstattlich versprechen, bei Verletzung dieser Verschreibung die gen. Summe zu entrichten, auch bei säumiger Zahlung des Abtrags für diesen aufzukommen. - Bürgen: 1) Hans Kappenstein 2) Molhans, beide aus Linsenhofen, seine Schwäger.