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Herzog Friedrich von Bayern verpfändet Gericht u. den Zoll in der Vorstat von Regensburg ((1)) jedoch mit Ausnahme der Steuer u. des Vogtgelds u. unter Wahrung eines ewigen Rückkaufgeldes für 600 Gulden ungarisch u. böhmisch an Jacoben dem Pru(e)nhofa(e)r, erhält von diesem als Ausgleich dessen Rechte an der Veste Alten Eglolfsheim ((2)) mit aller Zugehörungen einschließlich der von Hochstift Regensburg darüber ausgestellten Urkunden, u. verpflichtet sich, einen schriftlichen Konsens seiner (des A) Brüder, der Herzog Stephan III. u. Johann II. von Bayern zu diesem Rechtsgeschäft einzuholen. S: A. A: Bayern, Herzogtum: Herzöge \ Friedrich

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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