Mainz, 1573.08.29. (Richter Johann von Karben). Georg Fecheimer u.s.Fr. Margaretha quittieren ihrer Mutter und Schwiegermutter Elisabeth, Weigel Fechheimers Ww., jetzt Ehefrau Michael Ruckers zu Seligenstadt, den Empfang von Gold und Silber, das auf 200 fl. (je 15 Batzen) geschätzt ist, unter Vorbehalt der Rückzahlung des Geldbetrags, falls die Ww. dessen bei Krankheit bedürfte. Z.: Johann Bleydenstadt, Vikar zu St. Viktor, und Theobald Strame, B.

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