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Hans Riesch und Ehefrau Maria Steurin zu Stockenweiler bekennen, daß ihnen Hannibal von Herrliberg, kurbayerischer Kriegsrat und Obrist, auf Lebenszeit Hof und Gut in Stockenweiler als Leib- und Zinslehen verliehen hat. Das Gut hatte vorher der frühere Ehemann der Steurin, ¿Adam Dent, inne. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem, ungeteilten Zustand lassen. Sie dürfen nur eine Feuer- oder Herdstatt unterhalten und nichts daraus entfremden, insbesondere keine Eichen oder Tannen ohne Genehmigung des Verleihers fällen. Brenn- und Bauholz wird ihnen gegebenenfalls zugewiesen. Sie müssen den Hof mit Roß und Vieh besetzen. Heu, Stroh und Mist dürfen sie nicht veräußern, sondern für den Hof benutzen. Die Beliehenen haben den Ehrschatz von 60 fl rh in Reichswährung bezahlt. Jährlich entrichten sie zu Martini als Leiblehengült 8 fl, 32 Viertel Hafer Wangener Maßes, 6 Hühner, 100 Eier und 1 lb Geld. Bei Verletzung der Leihebedingungen und im Todesfall fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh, Samen, Früchten und anderem zurückgegeben werden entsprechend dem Brauch in Stockenweiler.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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