Erzbischof Johann [II.] von Salzburg überlässt Paul Stayn von Müldorf (1) das Urbar- und Propstamt zu Altenmüldorf (2). Stein soll daraus jährlich abrechnen und sein Amt ordnungsgemäß verwalten, die üblichen Abgaben reichen, dem Erzbischof mit zwei Pferden zur Verfügung stehen, die Untertanen nicht mit Neuerungen oder Überzinsen belasten und den zum Amt gehörigen Grund vor Entfremdung und Verödung bewahren. Paul Stein übergibt dem Erzbischof dafür sämtliche Überzinse an Getreide im Wert von insgesamt 16 Pfund Pfennigen, die er auf dem erzstiftischen Urbargut Stegmül (3) auf der Ysen (4) bei Lochhaym (5), auf Wiesen und Äckern und auf einem dabei liegenden Achtelgut besitzt. Falls der Erzbischof das Amt vor Ablauf von 15 Jahren zurückfordert, muss dieser die Zinseinkünfte innerhalb von vier Monaten mit 160 Pfund Pfennigen Salzburger Münze abkaufen. Sollte Paul Stein vor Ablauf der 15 Jahre sterben, muss der Erzbischof die Summe an seine Witwe und Erben zahlen. Nach Ablauf der 15 Jahre gehören die Zinseinkünfte dem Erzbischof. Bleiben die Gülteinnahmen unter einem Wert von 16 Pfund Pfennigen, soll Paul Stein dies aus anderen Gütern ausgleichen. Für den Überzins leistet er Gewährschaft nach Landesrecht. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S: Salzburg, Erzbischof Johann II.