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Hz. Ludwig bestätigt den Vergleich der verordneten Kirchenräte in der Streitsache zwischen Bm. und Gericht zu Nürtingen, vertreten durch Gall Stadel, Bm., Bläsin Prastberger, Ober(meister), Caspar Mag, Spitalmeister u. Matthäus Kreutlin, Stadtschreiber, eines- u. Schultheiß, Gericht u. Gemeinde zu Sielmingen,vertreten durch Hans Hahn, Schultheiß, und Theiß Hörz, Gerichtsmann, anderenteils, wegen 5 lb 14 ß 6 h Präsenzzins, Rauchgeld, Betwein und Lichter, die aus dem Armenkasten zu Sielmingen an die Pfarrei daselbst, deren Kollatur und Lehenschaft denen zu Nürtingen namens des Spitals zusteht, gereicht werden sollen, und wegen der Forderung derer zu Sielmingen über 15 ß 6 h Steuer und Schatzung aus der Nürtinger Spitalsbehausung und Scheuer zu Sielmingen. Die ausgehandelten Vergleichspunkte versprechen Bm. und Stadtschreiber zu Nürtingen sowie Schultheiß und Gerichtsmann zu Sielmingen einzuhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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