Magister Christophorus Khun aus Stuttgart, immatrikulierter Notar am kaiserlichen Kammergericht, beurkundet, dass vor ihm am heutigen Tag zwischen neun und zehn Uhr vormittags Dr. Alexander Hünling, Syndikus der Reichsstadt Schwäbisch Hall, und Veit Eisenmenger, Ratsherr daselbst, "im Sterckelbach (weiter unten in der Quelle als Distrikt bezeichnet, wohl mit dem heutigen Weiler Starkholzbach auf Gemarkung Bibersfeld identisch), am ort, da es die Comburger halden genannt würdt, oben auf der höhe gegen dem Landthurn auf Rotterstaigen" (= Siedlungen Landturm und Rotesteige auf heutiger Gemarkung Michelfeld) erschienen sind, worauf genannter Rechtsvertreter gegen Bischof Julius [Echter von Mespelbrunn] von Würzburg Klage geführt hat, der auf Anstiften des Stifts Comburg am Montag nach Quasimodogeniti (30. April) diesen Jahres rund 500 Bewaffnete in die genannten Orte hat einfallen und dort die Haller Landheg großflächig verwüsten lassen, durch welche Verletzung der kaiserlichen Landwehrprivilegien der Bischof der darin vorgesehenen Pön verfallen sei. Danach sei er, Notar, von den städtischen Abgesandten beauftragt worden, unter Zuhilfenahme eines unmittelbar nach dem Würzburger Einfall erstellten Abrisses der heute durch Paul Klünker von Michelfeld durchzuführenden exakten Vermessung des verwüsteten Landhegabschnitts gemeinsam mit mehreren Zeugen beizuwohnen um die Schadensaufnahme bzw. Beweissicherung zu komplettieren und die Ergebnisse zusammen mit anderen Dokumenten (u.a. Zeugenaussagen über die Öffnung der Heg gegen Comburg) in einem Instrument zusammenzufassen, mit dessen Hilfe das bereits vor dem kaiserlichen Kammergericht angestrengte Verfahren beschleunigt werden kann (der durch Notar Khun vorliegendem Instrument mit besiegelter Schnur angeheftete Abriss ist nicht mehr vorhanden).