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Gf. Eberhard (III.) erlaubt, daß Konrad von Vaihingen, Kaplan am Laurentiusaltar des Stifts zu Stuttgart, den von des Grafen Mutter sel. für die Pfründe gekauften Hof zu Obersielmingen um das Drittel an Hans Lindin d.J., Hans Lindins Sohn von Untersielmingen, zu einem Erblehen verleiht. Die mit dem Hof verbundenen Dienstleistungen sollen wie bisher ausgeführt werden. Für Weglöse sind 8 lb h und für Handlohn 5 ß h, bei Verkauf - unter Vorbehalt des Leihens- und Lösungsrechtes - 8 lb h zu geben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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