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Das zu faveur der Holländer Holz Kommercii auf der Enz und Nagold angelegte Verbot, auf dem Neckarfluss kein Holländerholz, und was von solchem Calibre ist, flößen zu dürfen, und was dargegen einberichtet und befohlen worden, betr.
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Das zu faveur der Holländer Holz Kommercii auf der Enz und Nagold angelegte Verbot, auf dem Neckarfluss kein Holländerholz, und was von solchem Calibre ist, flößen zu dürfen, und was dargegen einberichtet und befohlen worden, betr.