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Endris Kayser, Weber von Stuttgart, daselbst gef., weil er ein vor dem Vogt zu Stuttgart abgelegtes Gelübde gebrochen hatte, jedoch aus Gnade von der Leibesstrafe befreit, schwört U. und verspricht mit einem Eid, unverzüglich außer Landes über den Lech zu ziehen und sein Leben lang nicht mehr herüberzukommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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