Georg Beer, B. und Baumeister zu Stuttgart, reversiert auf die im Jahre 1593 erfolgte Übergabe eines Stücks vom Stadtgraben zwischen dem Kanzleitor und dem kleinen Törlein, von dem an Georg Rueff, Rentkammersekretär, übergebenen Platz an bis hinauf gegen das kleine Törlein, 75 Schuh breit, bis hinüber zur Zwingelmauer reichend, durch den inzwischen verstorbenen Hz. Ludwig. Der A. ist ohne besondere Bewilligung und rechtmäßige Vergleichung mit den jeweiligen Inhabern der anstoßenden Behausung, die jetzt Dr. Zacharias Hettler gehört, und anderen Interessenten nicht befugt, den Platz zu verbauen; er verspricht, dem Kastkeller zu Stuttgart jährlich 3 Pf LW Urbar-Leihens- und Lösenszins zu reichen.