Herzog Friedrich von Württemberg bestätigt, dass nach vorausgegangenem Streit zwischen Graf Eitelfriedrich von Zollern und Schultheiß, Gericht und ganzer Gemeinde des württembergischen Fleckens Onstmettingen im Amt Balingen um den von Grafen errichteten Wildzaun am Beemelhardt unter Vermittlung des württembergischen Hofmarschalls und Obervogts zu Neuenbürg, Hieronimus Freiherrn zu Mörsberg, folgendes vereinbart worden sei: 1.) habe Graf Eitelfriedrich die von ihm durch den Wildzaun gesperrte Straße, genannt die Zollersteig wieder zu öffnen, 2.) habe Graf Eitelfriedrich die von ihm über die alten Grenzpunkte hinaus verlängerten Wildzäune wieder auf die alten Grenzen zurückzusetzen, 3.) habe Graf Eitelfriedrich denen von Onstmettingen zum Schadenersatz sein eigenes Stück Holz am Beemelhardt zu übergeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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