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Raven von Bernhausen gibt Gf. Rudolf von Tübingen, dem Scherer, alles Gut, das er von ihm zu Lehen hat in dem Dorf und in dem Zehnten zu Bernhausen, um 5 lb Geld, die er ihm auf einen gen. Hof zu Aich und Neuenhaus sowie auf einen Wald, gen. Dunktal, beweisen soll. Die Nutzung des abgetretenen Gutes auf Lebzeiten des Raven von Bernhausen wird vorbehalten. Der Besserer Hof, den des Raven Sohn Marcli und seine drei Geschwister bekommen, soll nach deren Tod ebenfalls an Gf. Rudolf oder seine Erben zurückfallen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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