Andreas Hermann zu Ringgenweiler bekennt, daß Jakob [Renz], Abt zu Petershausen und Stein am Rhein, ihm und seiner Ehefrau Maria Bidermann Hof und Gut in Ringgenweiler zu Erblehen verliehen hat, das früher dem Schwiegervater des Ausstellers, +Martin Bidermann, verliehen war. Gemäß dem im folgenden inserierten Leihebrief vom selben Datum gehört zu dem Lehen neben den Gebäuden ein Baumgarten, in dem ein Söldhäuslein erbaut wurde. Derzeit hat es Thebus Seyfrid inne, dem es Martin Bidermann auf Lebenszeit eingeräumt hat. Des weiteren besteht ein Häuslein und Gärtlein, das früher Martin Ruef innehatte. An Äckern gehören dazu 16 Jauchert im Esch auf Hochenstein, 14 Jauchert im Esch Hebsack, 14 1/2 Jauchert im Esch Guetenberg, an Wiesen 4 Mannsmahd. Die Beliehenen müssen das Lehen in gutem Zustand halten. Jährlich zu Martini reichen sie als Zins 4 Scheffel Vesen und 24 Streichen Hafer Ravensburger Maßes, 30 ß d ringer Münze, 2 Fasnachthennen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Lehen heim. Im Fall von Handänderungen und der Wahl eines neuen Prälaten muß es neu empfangen und mit 3 lb d Konstanzer Währung verehrschatzt werden. Bei Verkauf muß es zuerst dem Kloster oder Gotteshausleuten angeboten werden, die es um 5 ß d billiger als andere Interessenten erwerben können. An Klöster, Spitäler oder andere tote Hände darf nicht verkauft werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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