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Die kurfürstliche Regierung in Fulda bekundet im Namen Wilhelms
I., Kurfürst und Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda, dass sie
Heinrich Kreß...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1801-1840
1819 Januar 19
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehen zu Fulda den neunzehnten Jänner eintausend achthundert neunzehn
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die kurfürstliche Regierung in Fulda bekundet im Namen Wilhelms I., Kurfürst und Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda, dass sie Heinrich Kreß aus Opperz auf dessen Bitten ein Grundstück auf der Wüstung Grahlinde, deren Lage und Größe im Folgenden beschrieben wird, zu folgenden Bedingungen überlassen hat: 1. Heinrich hat das Grundstück als dauerhaftes Eigentum in Erbpacht erhalten. 2. Heinrich hat dafür binnen vier Wochen einen Erbschilling in Höhe von 24 Gulden und 24 Kreuzern zu entrichten. Außerdem hat er jährlich an das Rentamt in Neuhof je ein Maß und zehn Köpfchen Roggen als Getreidezins und die anteilige Grundsteuer zu bezahlen. Für die Entrichtung des Erbzinses besteht eine dreijährige Befreiung; sie ist erstmals an Martini [November 11] 1821 zu zahlen. Die Grundsteuer ist hingegen ab 1819 Januar 1 zu zahlen; eine Veränderung der Grundsteuerhöhe ist zu akzeptieren. 3. Das Grundstück ist der landesüblichen Lehnsobservanz unterworfen und muss von Fall zu Fall rekognosziert werden. Die Urkunde ist in zweifacher Form ausgefertigt worden. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung [großes kurfürstliches Regierungssiegel]. Handlungsort: Fulda. - Die vorliegende Urkunde ist Heinrich Kreß von einem Vertreter des Rentamts Neuhof 1819 März 18 (Neuhof den 18ten Maerz 1819) vorgelesen worden; er hat allen Bedingungen zugestimmt und dies mit seiner Unterschrift bestätigt. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: die unterschrift bewahrheitet Franz Ler [?] manu propria)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Kurfürstliche Regierung Fulda
Köpfchen ist ein spezielles Maß für Saatgut.
Vgl. Nr. 2432.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.