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Abt Heinrich und der Konvent von Kloster Sankt Georgen verkaufen an Konrad von Bubenhofen alle ihre Rechte und Anteile an den Dörfern Owingen und Stetten sowie den Kaihof (auch Kayhof) im Bann von Stetten und den Hof zu Weildorf mit allem Zubehör, dazu alle ihre Eigenleute zu Grosselfingen und diejenigen, welche in gen. Güter zu Owingen und Stetten gehören. Genannt werden auch die jährlichen Gefälle an Korn, Roggen, Hafer, Vesen, Hellern, Schweinen, Hühnern und Eiern sowie Bestimmungen über die Abgabe des Besthaupts. Abt und Konvent behalten nur den Kirchensatz von Stetten. Die Kaufsumme beträgt 1700 fl rh, deren Empfang die A. quittieren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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