Erklärung Ferdinands von Wrede zu Meschede, Kämmerer, westfälischer Rat, Drost zu Balve, wegen seines mit Kurfürst Max Heinrich eingegangenen Vergleichs, wonach er das Amt Balve gegen Abtretung des Hofes zur Horst lebenslänglich in Besitz behalten, nach seinem Ableben aber dem Kurfürsten die Einlöse daran zustehen soll.