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Hermannus, v. G. Gn. Abt der etc. Stifte Werden u. Helmested, bekennt, daß Er, auf Fürbitte des Bürgermeisters Bartoldus Schultz u. des Kämmerers Heinrich Brandts, Seinen lieben Getreuen, den Töpfern aus dem "Nawen margkte" vor Helmstedt das, denselben in dem vom verstorbenen Abt Adolphus von Spigelszberge ausgestellten "Gewerk- u. Gilde-Briefe" ertheilte Recht, auf des Abts u. Klosters Gehölze bei Helmstedt Thonerde zu graben, zwar ferner belassen wolle, jedoch, um für die Zukunft dem, in argen Verwüstungen des Holzes zu Seinem u. des Klosters nicht geringen Schaden hervorgetretenen Missbrauche solchen Rechts vorzubeugen, nur unter genauer Beobachtung folgender mit denselben verglichener u. vertragener Bestimmungen: daß sie nämlich mit dem Thongraben mindestens 5 Fuß (sofern nicht künftig noch die - hier ausdrücklich vorbehaltene - Festsetzung einer weiteren Entfernung geboten erscheine) von den Bäumen entfernt bleiben, u. die Gruben, aus denen die Erde ausgegraben worden, alle Vierteljahre wieder zuwerfen, auch ein Jeder jährlich auf Pfingsten 2 Töpfe in die Küche des Klosters geben, eine Überschreitung dieses Vertrags eben dem Propst oder sonstigen vom Abt dahin Gesetzten u. Verordneten verbüßen solle. - Gescheen in unserm Closter zu S. Ludigerus vor Helmested am Sondage Trinitatis (27 Mai) 1548 nach Christi unsers lieben Hern geborth. - (Chirographum indentatum auf Papier in Libellform, mit des Abts untergedrucktem Siegel.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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