Hermannus, v. G. Gn. Abt der etc. Stifte Werden u. Helmested,
bekennt, daß Er, auf Fürbitte des Bürgermeisters Bartoldus Schultz u. des
Kämmerers Heinrich Brandts, Seinen lieben Getreuen, den Töpfern aus dem
"Nawen margkte" vor Helmstedt das, denselben in dem vom verstorbenen Abt
Adolphus von Spigelszberge ausgestellten "Gewerk- u. Gilde-Briefe" ertheilte
Recht, auf des Abts u. Klosters Gehölze bei Helmstedt Thonerde zu graben,
zwar ferner belassen wolle, jedoch, um für die Zukunft dem, in argen
Verwüstungen des Holzes zu Seinem u. des Klosters nicht geringen Schaden
hervorgetretenen Missbrauche solchen Rechts vorzubeugen, nur unter genauer
Beobachtung folgender mit denselben verglichener u. vertragener
Bestimmungen: daß sie nämlich mit dem Thongraben mindestens 5 Fuß (sofern
nicht künftig noch die - hier ausdrücklich vorbehaltene - Festsetzung einer
weiteren Entfernung geboten erscheine) von den Bäumen entfernt bleiben, u.
die Gruben, aus denen die Erde ausgegraben worden, alle Vierteljahre wieder
zuwerfen, auch ein Jeder jährlich auf Pfingsten 2 Töpfe in die Küche des
Klosters geben, eine Überschreitung dieses Vertrags eben dem Propst oder
sonstigen vom Abt dahin Gesetzten u. Verordneten verbüßen solle. - Gescheen
in unserm Closter zu S. Ludigerus vor Helmested am Sondage Trinitatis (27
Mai) 1548 nach Christi unsers lieben Hern geborth. - (Chirographum
indentatum auf Papier in Libellform, mit des Abts untergedrucktem
Siegel.)