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Christoph, Georg und Hans Albrecht von Hornburg, Söhne des verstorbenen Christoph von Hornburg verkaufen Dekan, Senior und Kapitel des Stifts st. Blasii zu Br., denen ihre Vorfahren schon 1513 aus dem halben Zehnten zu Broistedt für 400 Rh. Goldgl. eine jährliche Rente von 20 Rh. Goldgl. und 1534 für 300 Rh. Goldgl. eine jhrliche Rente von 15 Rh. Goldgl. wiederkäuflich verkauft hatten (diese Renten sind nach einer jetzt und 1563 getroffenene Abrede in solche von 40 Gl. bez. 20 Gl. 5 Gr. verwandelt.), aus dem 1/4 Zehnten zu Broistedt, (aus dem auch schon für 100 Ggl. ad salve Lunden eine Rente von 9 Gl. für 100 Gl. ad memoriam Bothmers eine solche von 5 Gl., für 60 Goldgl. ad salve tenebre Kovoets einen von 5 Gl. 8 Gr., für 20 Gl. ad salve Schmidt eine von 1 Gl., für 100 Gl. ad commendam Matthiae eine von 5 Gl. an das gen. Kapitel verkauft sind) eine jährliche Rente von 120 Gl. für 2000 Gl., die zur Befriedigung der Gläubiger, die in dem Endurtheil des Hofgerichts zu Wolfenbüttel vom 15 Mai 1612 abgesiegt haben, verwandt sind (90 Gl. an Procurator elemos., 109 Gl. 15 Mariengr. an Barthold Schmidts Erben zu Stöckheim, 200 Thaler an Johann Erdtman von Halberstadt, 232 Gl. 10 Gr. an Henning Jahns, 400 Reichstaler an Barwert v. Kissleben, 100 Reichstaler an Schwalenberg, 100 Reichstaler nebst 72 Reichstaler rückständiger Zinsen von 12 Jahren an Vechelts Erben). Sollte der eine 1/4 Zehnte für die Rente nicht genügen, so verweisen sie dieselben auf die Überschüsse des andern 1/4 Zehnten zu Broistedt, sie verpflichten sich keine Nachschüsse auf diesen zu nehmen; nur an Margarete Deichs, Wittwe des Hofraths Juen in Wolfenbüttel, der sie für 1500 Reichstaler in specie ihre Lehngüter zu Atzum und Sickte verpfändet haben, verfänden sie denselben in eventum. Für den Fall von Meßwachs etc. verpfänden sie ihen Antheil an den Mühlen zu Rüningen. Zuletzt versprechen sie einen Consens ihres Lehnsherrn, des Herzogs Friedrich Ulrich zu Br. u. Lbg, zu verschaffen, sowie ihrer Agnaten, wenn sie Sache der Stadt Braunschweig zu einem anderen Stande gerathen sein wird. Gegeben den 8. Aprilis nach Christi geburtt 1613. Papiersiegel der 3 Aussteller aufgedruckt. 5 durch rotgrüne Scnur zusammengehaltene in folio geknickte Papierblätter. 6 Folioseiten unbeschrieben.

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Niedersächsisches Landesarchiv
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