Christoph, Georg und Hans Albrecht von Hornburg, Söhne des
verstorbenen Christoph von Hornburg verkaufen Dekan, Senior und Kapitel des
Stifts st. Blasii zu Br., denen ihre Vorfahren schon 1513 aus dem halben
Zehnten zu Broistedt für 400 Rh. Goldgl. eine jährliche Rente von 20 Rh.
Goldgl. und 1534 für 300 Rh. Goldgl. eine jhrliche Rente von 15 Rh. Goldgl.
wiederkäuflich verkauft hatten (diese Renten sind nach einer jetzt und 1563
getroffenene Abrede in solche von 40 Gl. bez. 20 Gl. 5 Gr. verwandelt.), aus
dem 1/4 Zehnten zu Broistedt, (aus dem auch schon für 100 Ggl. ad salve
Lunden eine Rente von 9 Gl. für 100 Gl. ad memoriam Bothmers eine solche von
5 Gl., für 60 Goldgl. ad salve tenebre Kovoets einen von 5 Gl. 8 Gr., für 20
Gl. ad salve Schmidt eine von 1 Gl., für 100 Gl. ad commendam Matthiae eine
von 5 Gl. an das gen. Kapitel verkauft sind) eine jährliche Rente von 120
Gl. für 2000 Gl., die zur Befriedigung der Gläubiger, die in dem Endurtheil
des Hofgerichts zu Wolfenbüttel vom 15 Mai 1612 abgesiegt haben, verwandt
sind (90 Gl. an Procurator elemos., 109 Gl. 15 Mariengr. an Barthold
Schmidts Erben zu Stöckheim, 200 Thaler an Johann Erdtman von Halberstadt,
232 Gl. 10 Gr. an Henning Jahns, 400 Reichstaler an Barwert v. Kissleben,
100 Reichstaler an Schwalenberg, 100 Reichstaler nebst 72 Reichstaler
rückständiger Zinsen von 12 Jahren an Vechelts Erben). Sollte der eine 1/4
Zehnte für die Rente nicht genügen, so verweisen sie dieselben auf die
Überschüsse des andern 1/4 Zehnten zu Broistedt, sie verpflichten sich keine
Nachschüsse auf diesen zu nehmen; nur an Margarete Deichs, Wittwe des
Hofraths Juen in Wolfenbüttel, der sie für 1500 Reichstaler in specie ihre
Lehngüter zu Atzum und Sickte verpfändet haben, verfänden sie denselben in
eventum. Für den Fall von Meßwachs etc. verpfänden sie ihen Antheil an den
Mühlen zu Rüningen. Zuletzt versprechen sie einen Consens ihres Lehnsherrn,
des Herzogs Friedrich Ulrich zu Br. u. Lbg, zu verschaffen, sowie ihrer
Agnaten, wenn sie Sache der Stadt Braunschweig zu einem anderen Stande
gerathen sein wird. Gegeben den 8. Aprilis nach Christi geburtt 1613.
Papiersiegel der 3 Aussteller aufgedruckt. 5 durch rotgrüne Scnur
zusammengehaltene in folio geknickte Papierblätter. 6 Folioseiten
unbeschrieben.