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1660 Mittwoch, Juni 6 bis November 20
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A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7805
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 23 Hexenprozesse
1660 Juni 6, Mittwoch - 1660 November 20
Regest: ... Anna Maria Hoch(stetter) sonst Kindtsvatterin ... +) an ihrem vorigen Mann sich verdächtig erzeigt und mit beschreiten (= verschrienen), gottlosen, ehebrecherischen, zauberischen Leuten sich gemein gemacht. Daher lässt der Rat zu Reutlingen über sie genaue Inquisition einziehen (= Verhör vornehmen) im Haus des Syndicus in Anwesenheit der Commissarii.
1. Zeuge
Herr Matthäus Beger, Bürger ... und Stubenherr, sagt ..., er wisse von der Hochs ... als alles Liebe ... Allein es sei wahr, dass sie ... zu dem verhafteten Urban Fasnacht ++) gewandert sei. Sie habe bisweilen vorgegeben, sie entlehne Geld von ihm.
Solches Geldentlehnen habe er nicht von ihr, sondern von andern Leuten gehört.
2. Zeuge
Johann Jacob Kurtz der ältere, sagt, die Kindtsvatterin habe vorher den Bruder seines Vaters selig Salomon Kurtz zur Ehe gehabt. Wie sie aber miteinander gehaust, könne er nicht eigentlich (= genau) sagen, habe nicht darauf geachtet, habe ... zu Schafhausen gedient. Er wisse gar nichts von ihr, als dass sie ungern gesehen, dass er ihr Nachbar wurde. Den Urban habe er etlichemal bei ihr am Laden gesehen und mit ihr sprechen gehört.
3. Zeuge.
Abraham Bebel, 69 Jahr alt, von Pfullingen Uracher Amts gebürtig, und viel Jahr Einwohner hier, sagt, er wisse von der Hochstetterin nur Liebes und Gutes. Mit ihrem Kindtsvatter habe sie gut gehaust. Bisweilen sei sie früh morgens oder auf den Abend in des Urbelins Haus gegangen und habe Milch geholt wie auch bei dem Zeugen.
Der 4. Zeuge.
Jacob alt Kurtz, Kartenmaler, 79 Jahr alt, sagt, die Hochstetterin sei mit seinem Bruder Salomon uneins worden. Sie habe ihm etlichemal geklagt, dass er dem Wein (?) ... ergeben sei. Sein Bruder dagegen habe geklagt, dass sein Weib, die jetzige Kindtsvatterin, ihn gar nicht achte. Besonders sei die Gipfflerin, die man wegen Hexerei verbrannte, viel zu seinem Weib ins Haus gekommen. Es habe ihn etlichemal bedünkt, er sehe die Gipflerin nachts, wenn er neben seinem Weib im Bett lag, vor sich neben dem Bett stehen. Der Zeuge und seine Mutter haben den beiden gut zugesprochen. Aber es habe nichts verfangen (= fruchten) wollen. Bei dem Weib sei lauter. Widerwille gewesen. Schliesslich sei der Mann krank geworden und an der Wassersucht so ausgesocht (= dahingesiecht), dass nichts als Haut und Bein an ihm waren. Ebenso sei auch der älteste Sohn, Hans Jacob Kurtz, so ausgesocht, dass man nicht wusste, was für einen Zustand er gehabt habe.
Die 5. Zeugin.
Frau Salome, Hausfrau des Herrn Zunftmeisters Voltz, 63 Jahr alt, sagt, als Michael Dieringer noch gefangen sass, sei ihre Geschwei, (= Schwägerin), die Kindtsvatterin, zu der Zeugin und ihrem Hauswirt von ihrem Garten hereingekommen und habe den Hauswirt gefragt, ob es wahr sei, dass der Michael Dieringer den Urbele auch angegeben habe. Darauf habe ihr Hauswirt geantwortet, sie frage ihn zu bald (d. h. er wich aus). Zeugin habe gesagt, der Urbele sei in einem bösen Geschrei, und es seien doch der Urbele, die Kindtsvatterin und ihre beiden jungen Kinder immer zusammen gewandert. Was eines vom andern haben wollte, das haben sie einander gegeben. Weil dieser Mann ein solch bös Lob habe, so müsse sie der Sache müssig gehen (= nichts damit zu tun haben). Der Hauswirt habe gesagt, sie solle nicht mit solchen Leuten Gemeinschaft haben, sondern mit andern, guten Leuten Kundschaft (= Umgang) pflegen. Die Kindtsvatterin habe entrüstet geantwortet, Rathaus und Spital seien ihre Nachbarn, ob sie mit denen Kundschaft machen solle. Sie gehe jetzt eben in das Gässlein und schwätze mit dem Urbele und seinem Gesinde.
Am vergangenen Samstag, nachdem der Urban Fasnacht gefangen gesetzt worden, sei die Kindtsvatterin zu der Zeugin und ihrem Mann in das Gärtlein hinten am Haus gekommen und habe gesagt, der Urbele sei ein gutherziger Mann gewesen. Sie habe mit ihm gegessen und getrunken und nie etwas Unrechtes von ihm verspürt. Erst neulich sei sie bei ihm gewesen, als er ein Schwein metzgete, und habe mit ihm gegessen und getrunken wie andere Leut auch. Ihr Hauswirt habe gesagt, sie hätte der Gesellschaft müssig gehen sollen, wie er ihr unlängst geraten habe ...
Nachdem die Kindtsvatterin von Metzingen hierher gekommen, sei sie ziemlich hoffärtig gewesen.
Mit der Gipfflerin, welche wegen Hexerei vorlängst verbrannt worden sei, habe die Kindtsvatterin grosse Freund- und Kundschaft gepflogen. Die Gipfflerin habe ihrem Mann, dem Kurtz, sehr zugesetzt, so dass er sich einmal bei der Mutter der Zeugin, ihrem Bruder und der Zeugin selbst zum höchsten beschwert und gesagt, wenn die Magd, welche der Gipfflerin Bas war, und die Gipfflerin nicht aus dem Haus geschafft werden, so müsse er Haus und Hof stehen lassen und davonziehen. Dies sei der Kindtsvatterin von der Schwiegermutter vorgehalten worden. Die habe gesagt, sie habe ihrer Hoffart und ihrem Übermut lang genug zugesehen und werde nicht zugeben, dass ihr Sohn aus der Stadt vertrieben werde. Sie solle die Magd abschaffen und der Gipfflerin müssig gehen. Wie es doch komme, dass die Gipfflerin ihrem Sohn Salomon nachts so oft gleichsam leibhaftig vor das Gesicht komme? Hernachmal sei der Bruder der Zeugin in die Mess zu Zurzach (Marktflecken im Kanton Aargau) gereist und nach seiner Heimkunft erkrankt. Sein Weib aber habe ihm gar nichts Gutes getan oder ihm abgewartet (= ihn gepflegt), dass sie lieber das Ungeziefer ihn hätte fressen lassen. In der Krankheit sei ... aufgeloffen, dass er einen Bauch gehabt wie einen Kübel, endlich sei er ausgedorrt, dass nichts als Haut und Bein an ihm war. Sie habe eben gar nichts nach ihm gefragt. Er habe auch seiner Mutter geklagt, dass ihm sein Mannrecht (= seine männliche Potenz) genommen worden sei.
Der älteste Sohn Johann Caspar Kurtz habe auch erbärmlich dahingesiecht.
Der Kindtsvatterin eigener Sohn Johann Jacob Kurtz habe ihr ins Gesicht gesagt, sie habe mit lauter Hexenleuten zu tun.
Die 6. Zeugin.
Catharina, Hausfrau des Hans Jerg Röser, hält dafür, sie sei fast 60 Jahr alt, und sagt aus, Herr Samuel Kindtsvatter, Ratsverwandter, sei ihr leiblicher Bruder gewesen und vor 9 Jahren gestorben, aber erbärmlich und elend. Als er krank dalag, sei sie geholt worden, ihm auszuwarten (= ihn zu pflegen) ... Sein Weib, welche etwas hoffärtig gewesen, habe ihm kein Leid getan, sondern alles willig hergegeben und Medicos von Tüwingen holen lassen. Während seiner Krankheit sei auch sie krank gelegen. Aber der Zustand habe allezeit nicht über 3 Stund gedauert. Als sie wieder hervorkam, habe sie gesagt, der Flug (= Gesichtsrose) sei an ihr gewesen. Die Zeugin habe gedünkt, wenn das Weib ihrem Mann das Leben hätte kaufen können, so hätte sie es getan.
Vor einem Jahr habe Zeugin ihre Geschwei (= durch Verschwägerung verwandte weibliche Person) gewarnt, mit solchen Leuten, wie der Urbele und sein Gesind seien, umzugehen. Allein es habe nichts geholfen.
Der obengenannte 2. Zeug Johann Jacob Kurtz hat weiter ausgesagt: Es seien seine Frau und des Herrn Predigers Tochter, die Hausfrau des Hans Jacob Kurtz des jüngeren, miteinander wegen des Kramerladens ... worden. Die Kindtsvatterin habe zur Hausfrau des Zeugen gesagt, was sie soviel treiben dürfe, ... keine Salzscheibe da essen. Eine Zeit hernach sei des Zeugen Hausfrau baufällig (= hinfällig) und hinterlittig (= leidend) worden, wie sie noch krank daliege. Der Zeuge habe keinen Argwohn auf die Kindtsvatterin gehabt. Während der Krankheit habe sie seiner Frau 2 Regelbirnen (eine Birnensorte) gegeben. Er könne sich nicht erinnern, daß sie diese gegessen habe, wolle aber sein Weib deswegen fragen und ihre Aussag wieder berichten.
Der 7. Zeuge.
Herr Hans Jacob Engel ..., Kramerzunftmeister, 50 Jahr alt, berichtet, am vergangenen Montag früh zwischen 6 und 7 Uhr habe die Kindtsvatterin zu ihm hinaufgeschrien: "Oh, wie steht die Sach übel! Der Bub schwätzt alles heraus." Dann sei sie fortgeloffen. Die Kindtsvatterin sei dem Zeugen immer feind gewesen, habe ihm nicht gedankt, wenn er ihr einen guten Morgen oder guten Abend gewünscht habe.
1660 Juni 12
Auf dem Bürgerhaus in Gegenwart der Commissarii.
Die 8. Zeugin.
Anna, Hausfrau des Urban Fasnacht, 50 oder 51 Jahr alt, sagt, die Kindtsvatterin sei immer bei ihrem Mann, dem Urban Fasnacht, gewesen, und alle Nachbarn wissen, dass sie das tägliche Brot bei ihm war. Die Kindtsvatterin habe erst dieser Tage gesagt, es schmekke ihr kein Essen besser als in des Urbeles Haus.
Die 9. Zeugin.
Margretha, Peter Eysingers Tochter, 26 Jahr alt, berichtet, bei der Kindtsvatterin habe sie 3 Jahr lang gedient. Sie könne nicht viel Gutes von der Haushaltung sagen. Wenn die Kindtsvatterin habe kochen sollen, sei sie anderswo gewesen. Man habe sie meistens in des Urbeles Haus gefunden oder bei des Gallen Weib oder der Becken-Lina, sie habe keine Kundschaft (= Verkehr) zu ehrlichen Weibern gehabt. Am Ostertag vor einem Jahr seien ihr Herr und seine Frau, die Kindtsvatterin, miteinander zum Tisch des Herrn gegangen. Da habe die Frau ihr befohlen, 10 Eier zu sieden. Zeugin habe nicht gewusst, ob sie hart oder weich sein sollen. Gleichwohl habe sie alle hart gesotten. Die Zeugin habe dann 2 Eier bekommen, das eine gleich in der Küche gegessen, das andere bis auf den Abend ganz behalten. Nach dem Mittagessen habe sie gespült und sich in die Kirche fertig gemacht. Als sie aber nach ihren Kleidern und besonders nach der Kappe langte, sei es ihr ganz seltsam auf dem Kopf gewesen, sie habe nimmer reden können. Das gleiche wiederholte sich dann mehrmals. Dann haben ihre Freunde (= Verwandten) zu Herrn D. Nobs nach Steinbach geschickt. Als sie mit dem Urin dahin kamen, habe er ein Aussehen und Natur wie Harz und Pech gehabt, so dass man ihn nicht aus dem Gläslein habe bringen können. Der Doctor habe gesagt, die Patientin sei ein jung Mensch, aber diejenige, welche ihr dies Spiel zugerichtet, sei wert, daß man sie dem Galgen zuführe. Johann Held, habe diesen Bericht von Dr. Nobs erstattet. Ihr seien Sachen aus der Apothek verordnet worden, welche nach langer Zeit so geholfen haben, daß sie nichts mehr spüre. Zu der Arznei habe man Zaber (= Zauber)-Balsam haben und bei dem Herrn Syndicus Kurrer nehmen müssen, weil er in der Apotheke nicht war. - Der Herr und die Frau hausen gar übel miteinander, fangen um liederlicher Ursachen Gezänk miteinander an.
Diese Zeugin berichtet am 23. Juli in wieder vorgenommenem Verhör, die Kindtsvatterin habe gar wohl gewußt, daß sie in dem Verdacht sei, der Zeugin etwas Unrechtes gegeben zu haben. Denn sie habe ihren Vater aus dem Haus schlagen wollen und zu ihr gesagt, er wolle sie zu einer Hexe machen.
Die 10. Zeugin.
Maria, Tochter des Jacob Braun von Sickenhausen und Ehefrau des Peter Eysinger, 52 oder 53 Jahr alt, sagt, vor 2 Jahren am heil. Ostertag sei ihre Stieftochter Margretha zu ihr auf den Turm gekommen, habe geseufzt und geächzt und gesagt, ihre Hausfrau habe Eier ausgeteilt. (Zum weiteren siehe die vorhergehende Aussage der Stieftochter).
Hierüber ist die Kindtsvatterin in der Güte auf dem Bürgerhaus vernommen worden. Sie sagte aus, sie sei um 60 Jahr herum alt. Sie habe die Tag ihres Lebens gar nichts Böses getan und keinen Ehebruch begangen.
Den Burkhart Kiefer habe sie gar nicht gekannt, viel weniger ihn gebuhlt (= mit ihm eine Liebschaft gehabt). Es solle ihr das heil. Abendmahl nimmermehr auf die Zunge kommen, wenn sie ihn gekannt habe.
Sie wisse nicht, was sie mit Herrn Michael Voltz und seiner Hausfrau wegen des Michael Tieringer geredet habe.
Mit dem Urbele habe sie nur einmal gegessen und getrunken ... Wie lange es her sei, wisse sie nicht. Der Herr Bürgermeister Felcklen habe seine Magd zu ihr geschickt, sie solle des Urbele müßig gehen (= ihn meiden). Dies sei geschehen, nachdem der Michael Tieringer hingerichtet worden.
Das große Maidle des Urbele habe seinem Schwesterle Kuchen gegeben, welchen ein Drehersgesell gegessen habe, wovon ihm übel wurde. Der Drehersgesell habe aber hernach gesagt, ... habe ihm solches gegeben.
Zu dem Urbelen sei sie in das Bad gekommen. Ob es ein oder 2 Jahr sei, wisse nicht ...
Sie wisse die Tag ihres Lebens nichts von Ausfahren und Tanz.
Gott solle ihre arme Seele nicht aufnehmen, wenn sie mit diesem Schandmann, dem Urbele, einmal Ehebruch getrieben habe ...
Hierauf ist auch Anna Maria, Töchterlein der Kindtsvatterin, verhört worden. Sie sagte aus, sie gehe ins 15. Lebensjahr, wisse von nichts. Man habe sie heißen ins Gefängnis gehen. Den jungen Johann Ulrich Fasnacht kenne sie, habe aber ihr Leben lang nichts mit ihm zu schaffen gehabt. Bei der Hochzeit des Hans Hummel habe sie einen Tanz mit ihm, aber mit Unwillen, getan. Sonst habe sie mit ihm gar nie getanzt. Sie sei auch mit ihm nicht ausgefahren und habe seinetwegen ein gut Gewissen. Ebenso habe sie ihr Lebtag nichts Unrechtes von ihrer Mutter gehört. Sie werde nichts Böses getan haben. Ihre Mutter sei bei dem Urbele oft gewesen, habe gar oft Milch bei ihm geholt.
Es folgt des vorhin erwähnten Hans Ulrich Fasnacht im Beisein des Herrn Amtsbürgermeisters Conrad Felcklen, des Herrn Stadtrichters Ehringer und des Herrn Stadtschultheissen Hans Philipp Laubenberger am 4. Juni 1660 erfolgte freiwillige Aussage, welche Herr Laubenberger in Abwesenheit des Syndicus wie folgt beschrieben hat.
Hans Ulrich Fasnacht, 13 Jahr alt, sagt aus, vor 2 oder 3 Jahren habe der Vater nachts zu dem Buben gesagt: "Du mußt mit mir aufs Rangelbergle." Der Bub fragte: "Was muss ich draussen tun?" Der Vater sagte: "Schweig nur still! "Da habe er müssen hinter dem Vater auf eine Ofengabel sitzen und mit ihm zum Kammerladen hinausfahren. Das erstemal seien sie auf den Galgenberg gefahren, den Galgen umzuhauen. Da haben sie getanzt. Dabei waren Madlena Zeib und Derren Ludwigs Weib, der alte Spitalmeister, die Kindtsvatterin und das grösste Maidle Anna Maria. Des Buben Vater sei der Kindtsvatterin Buhle und Tanzgesell gewesen und der Bub des Maidlens Anna Maria. Die habe er allemal beschlafen. Nach dem Tanz haben sie eine Zech gehalten. Nach dem Zechen seien sie wieder heimgefahren. Da sei das Maidle der Kindtsvatterin hinter ihrer Mutter gesessen.
Das andremal sei der Urbele, der Spitalmeister, die Kindtsvatterin und ihr voriges Maidle, die Madlena, des Derren Ludwigs Weib, Freitag, den 1. Juni, nachts auf das Rangelbergle gefahren, haben darauf getanzt, gegessen, getrunken, Unzucht miteinander getrieben, seien wieder heimgefahren. Den 2. (?) Juni sei der Urbele, sein Vater, aus dem Gefängnis wieder zu seinem Sohn gekommen. Da habe der Bub wollen schreien und der Mutter sagen, der Vater habe gesagt, er wolle ihn erstechen, wenn er's sage. Da habe der Bub wollen schwätzen. Der Vater habe gesagt, er solle schweigen, werde wohl sehen, wo er hinkomme. Da sei er mit ihm auf den Galgenberg unter den Galgen gefahren, und sei die vorige Gespielschaft (= Gesellschaft) samt der Pfullinger Grethe auch mitgefahren, und seien die Spielleute auf dem Galgen gesessen ... Einmal sei die ganze Gesellschaft ins Welschland gefahren in einen Keller, habe darin gefressen und gesoffen, dann getanzt. Das andremal habe ihn sein Vater dem bösen Geist versprochen. Darauf sei der Teufel in ganz feuriger Gestalt zu dem Buben getreten und habe gesagt, ob er sein wolle sein (= ihm gehören wolle). Der Bub habe Ja geantwortet. Darauf habe sein Vater sich mit seinem vorigen Blut für ihn dem Teufel verschrieben ... sich auf den Namen des Teufels taufen lassen, Gott und der heil. Dreifaltigkeit abgesagt ...
Als Johann Ulrich Fasnacht am Freitag, 8. Juni, auf dem Neuen Tor verhört wurde, hat er ausgesagt: Bei seinem vorigen Bekenntnis verbleibe er ...
Extrakt aus Urban Fasnachts am 5. Juni 1660 getaner gütlicher Aussage.
Die Kindtsvatterin sei 3 Jahr lang seine Gespielin und bei diesem Handel gewesen. Bei dem Tanz draussen sei er bei der Kindtsvatterin gelegen. Die Kindtsvatterin habe ihren jetzigen Mann gar ungern, wie man wohl erfahren werde. Sie sei oft zu ihnen und besonders zu ihm in das Bad gekommen und habe sich zu ihm hingesetzt. Vor 1 1/2 Jahren habe er angefangen, Ehebruch mit ihr zu treiben, und ein wenig länger als 1/2 Jahr es mit ihr getrieben. Er wisse aber nicht, wie oft. Man solle die Kindtsvatterin heraufkommen lassen. Er wolle ihr ins Gesicht sagen, dass er mit ihr Ehebruch getrieben. Warum er wieder von seinem vorigen Bekenntnis abgesprungen, sei nur darum geschehen, weil er befürchte, man möchte ihn lang aufhalten und nicht dahin tun, wo er hingehöre.
Am 12. Juni sind der Urban Fasnacht und sein Bub mit der Kindtsvatterin und ihrem Maidle auf dem Turm Konfrontiert worden.
Der Urbele sagte ihr ins Gesicht, sie sei mit ihm ausgefahren und habe mit ihm Ehebruch getrieben. Die Kindtsvatterin will aber nichts gestehen. Das Maidle will nicht gestehen, dass sie mit draussen gewesen. Der Bub aber sagt, es sei geschehen. Der Vater bestätigt es. Der Bub sagt, es sei wahr, dass er das Maidle draussen beschlafen habe. Gleich in der 1. Nacht sei sie mit auf dem Galgenrain gewesen.
Der Urbele fragt die Kindtsvatterin ferner, ob sie nicht, wie er gebadet habe, etlichmal gekommen sei, als niemand da war. Wenn er sie gefragt habe, wo ihr Mann sei, habe sie geantwortet: "Der Rilp (= Klotz, Grobian) liegt im Bett." Auf seinem Läubele (=Dachboden) habe er sie einmal beschlafen und einmal im Stall. Er wolle sich den Tod darauf antun lassen. Die Kindtsvatterin leugnet alles und sagt, es müsse der Teufel gewesen sein. Sie wolle darauf sterben, dass es nicht wahr sei. Der Urbele sagt, um den Abend sei es geschehen, aber nicht mehr als dreimal. Sie sei oft 2 Stund bei ihm gesessen. Er habe mehr des guten heil. Geistes bei ihm als sie. Er wolle seiner Seele ihrethalben kein Kränzlein aufsetzen. Warum er seine Seele beschweren sollte? Die Kindtsvatterin sagt schließlich, sie wisse nichts anderes, als daß ihr etwas möchte geträumt haben. Der Urbele aber schließt, man werde inne werden, daß er ihr nicht unrecht tue.
Wiewohl nun diesem Urban Fasnacht von den Herren Geistlichen nach geschehener Ankündigung der Todesstraf sehr eifrig zugesprochen wurde, er solle der Kindtsvatterin nicht unrecht tun und ihrethalben sein Gewissen nicht beschweren, ist er bei allen seinen Aussagen nicht allein verblieben, sondern hat auch etlichen Herren Geistlichen ganz wehmütig geklagt, welchermaßen (= wie, daß) der Herr Prediger, Mr. Philipp Laubenberger, der Gegenschwäher der Kindtsvatterin, ihn auf eine andere Meinung bringen und ihm abnötigen wollte, er solle, soviel die Kindtsvatterin anbelange, seine wider sie getane Aussag resorbieren (= zurückschlucken), was er aber Gewissens halber nicht tun könne oder wolle, weil er ihr nicht Unrecht tue, wie man schließlich erfahren werde.
Nachdem Urban Fasnacht zur Exekution vom Turm auf den Markt geführt worden war und sein Urteil ganz eifrig angehört hatte, hat er nach dessen Verlesung im Beisein etlicher 1000 Personen mit heller und verständlicher Stimm geschrien, die Kindtsvatterin sei wie er. Die Obrigkeit werde am jüngsten Tag nicht verantworten können, wenn sie ihr nicht die Straf wie ihm antue. Dies hat er auch bis an die Exekution etlichmal wiederholt.
1660 Juni 13
In Gegenwart des Herrn Matthäus Haller, des Herrn Johann Ehringer und des Herrn Johann Philipp Laubenberger als von der Obrigkeit verordneten Commissaren.
Die Kindtsvatterin ist auf das neue Tor gefänglich gelegt und mit gütlichem Zuspruch ersucht worden, ob sie ohne Weitläufigkeit und Tortur von selbst herausgehen und ihr Bekenntnis tun wolle um so mehr, weil der Urbele bei seinem wider sie getanen Bekenntnis leben und sterben wolle. Darauf ist sie aber in die folgenden Worte ausgebrochen.
Wenn sie wisse, daß sie etwas Unrechtes mit dem Urbele mit Ausfahren oder mit Ehebrechen getan habe, so wolle sie ewig verloren und verdammt sein. Hierauf hat sie sich im Gesicht ganz abscheulich und wunderlich verstellt (= verändert, entstellt). In den Augen sah man nichts als das Weisse. Der Hals war aufgelaufen (= geschwollen), daß er allerdings (= ganz und gar) dem Kopf gleich war. Der ganze Leib war erstarrt. Sie wäre auf die Herren Commissare herüber gefallen, wenn nicht der Botknecht auf Befehl sie auf das Lotterbett hätte legen müssen. Als sie sich aber bald wieder recolligiert (= erholt) hatte, stellte sie sich, als wüßte sie nicht, wo sie wäre. Sie bekannte jedoch gar nichts, sondern sagte, der Teufel müsse ihre Gestalt angenommen und sich bei den Tänzen präsentiert haben.
1660 Juni 16, Samstag
In Anwesenheit der Herren Commissare.
Aus der Gefangenen ist wieder in der Güte nichts herauszubringen gewesen. Weil sie bat, man solle ihr bis zum künftigen Montag Aufschub geben, da sie sagen wolle, was sie wisse, oder leiden, was zu leiden sei, ist ihr willfahrt worden.
1660 Juni 18, Montag
Die Kindtsvatterin wurde auf den Turm geführt, in das Hexenstüble gelegt und nochmals gütlich befragt, worauf sie folgendes aussagte: Sie habe ihr Lebtag gemeint, sie tue nichts Unrechtes und sei wie ein anderer Mensch.
Der Scharfrichter wurde ihr hierauf unter das Gesicht geführt, welcher an ihr ein Zeichen am linken Fuß fand, das ganz rund und einem kleinen leichten Pfennig gleich war. Hierauf wurde sie ein wenig aufgezogen und wieder heruntergelassen, weil sie gedacht hatte, sie wolle sagen, was sie wisse. Sie sagte nur, sie wisse nichts vom bösen Geist. Darauf wurde sie wieder geschnürt und aufgezogen. Als sie heruntergelassen worden war, sagte sie, im Traum möge ihr etwas begegnet sein. Sie habe gemeint, sie habe einen guten Geist. Wenn Gott einen besseren Geist habe, solle er ihn ihr geben.
Nachdem sie 1 1/2 Viertelstund gehangen und wieder heruntergelassen worden, sagte sie, sie habe allezeit gemeint, sie habe einen guten Geist gehabt. Wenn es nicht so sei, so bitte sie Gott um einen besseren Geist. Sie wisse nicht, ob sie einen unrechten Geist bei sich habe. Wenn etwa eine Blindnus (= Täuschung) bei ihr sei, so möchte sie gern davon wissen. Man solle ihr um Gottes Barmherzigkeit willen die Haare wegschneiden.
1660. Dienstag, 19. Juni
In Anwesenheit der Herren Commissare.
Auf gütlichen Zuspruch, daß sie doch ihr Unrecht erkennen möge, sagte sie nochmal, sie sei in das Haus des Urban Fasnacht gegangen. Weiter wollte sie nichts bekennen.
1660 Juni 20, Mittwoch
Die Herrn Commissare sind abermal auf den Turm gegangen und haben die Gefangene zum Geständnis anerinnert (= ermahnt).
Sie sagte, wenn sie etwas Unrechtes getan, so wolle sie sich strafen lassen. Sie wisse nicht ob sie einen bösen Geist habe oder nicht. Habe sie einen Geist, von welchem Gott und die Obrigkeit durch sie betrogen werden, so wollte sie, daß er offenbar wäre.
Weil die Kindtsvatterin unter andern wegen Hexerei abgetanen (= getöteten) Personen auch von der Schäfferin, dem Weib des Ludwig Derrer, angegeben worden war, wurden sie am 20. Juni miteinander konfrontiert. Die Schäfferin sagte unerschrocken: Die Kindtsvatterin habe sie vor ihren Augen gesehen, worauf sie ihr zugesprochen hat, die Kindtsvatterin solle nur bekennen und sich willig ergeben. Es helfe nichts dafür. Die Kindtsvatterin sei auch in des Spitalmeisters Haus bei dem Tanz gewesen, aber nicht lang. Sie sagt ferner, sie wisse sonst nichts von der Kindtsvatterin auszusagen.
Die Kindtsvatterin leugnet alles, bekennt nur, daß sie beide einander nie feind gewesen, was auch die Schäfferin geständig ist. Sie bittet dabei die Kindtsvatterin um Gottes willen, sie solle doch bekennen.
Im Bett der Kindtsvatterin in ihrer Behausung ist ein Stilett gefunden worden. Sie wurde gefragt, woher es gekommen sein könne. Sie antwortete: Wenn ein Stilett in ihrem Bett gefunden worden sei, so häbe es der böse Feind in ihrer Gestalt hineingelegt. Sonst (= Übrigens) sei von ihrem Schwer (= Schwäher, Schwiegervater) ein solches Dölchlein da.
Am selben Tag berichtet Ludwig Voltz, welcher der Gefangenen das Essen trägt, sie habe folgendes zu ihm gesagt: Bei dem Urban Fasnacht, sei sie 2mal gewesen, wie der Urban bekannt habe, und habe Ehebruch mit ihm getrieben. Das solle er dem Herrn Prediger andeuten.
1660 Juni 21, Donnerstag
Die Herren Commissare sind wieder auf den Turm gegangen und haben gütliches Verhör angestellt.
Die Gefangene hat in der Güte gesagt: Sie könne nur sagen, daß sie 2mal mit dem Urbele die Ehe in seinem Haus in der Tenne und auf dem Läuble (= Hausflur) gebrochen. Vor 1 1/2 Jahren werde es geschehen sein. Diese Aussag hat sie aber alsbald widerrufen und gesagt, der ... (?), der ihr das Essen trage, habe sie überredet, das zu bekennen. Es sei aber nichts daran wahr. Hernach aber bekennt sie wieder, mit dem Urbele Ehebruch getrieben zu haben, und sagt dabei, sie hab's eben nicht gern sagen wollen, weil er so ein abscheulicher Mann gewesen sei.
Sie habe befohlen, man solle dem Scharfrichter aus ihrem Laden einen Flor von ... Ellen geben. Sie hat auch begehrt, man solle die Herren Commissare verehren (= beschenken), wenn diese nur die Verehrung hätten annehmen wollen.
Extrakt aus dem von Magdalena, Hausfrau des Thoma Zeib, am 13. Juni 1660 auf dem untern Turm getanen Bekenntnis: Madlena habe niemand gekannt als das Urbele, die Kindtsvatterin, des Urbele Buben, der Kindtsvatterin Maidle und die Schäfferin, welche miteinander auf der Riethwiese gewesen seien.
Hierauf folgt die Konfrontation der Kindtsvatterin und der Zeibin.
Die Zeibin sagt ihr das Ausfahren in das Angesicht. Die Kindtsvatterin will's nicht gestehen. Ferner satt die Madlena, das Urbele habe mit der Kindtsvatterin getanzt. Die Kindtsvatterin sagt, sie wisse nichts, als daß sie vielleicht Träume gehabt habe. Bei Hochzeiten könnte der Urbele mit ihr getanzt haben.
Die Madlena sagt, sie habe auch das Maidle der Kindtsvatterin und den Buben des Urbele gesehen. Sie tue ihnen nicht unrecht. Sie könne es auf ihre Seel und Gewissen nehmen, daß sie die genannten Personen gesehen habe.
Die Kindtsvatterin sagt, hätte man früher die Leut gestraft, so käme eins nicht in solchen Spott (= Schande). Sie und die Madlena haben einander nie ein Leid getan. Schließlich bekennt sie, sie sei im Haus des Urbele verführt worden. Der Urbele habe ihr zugemutet, mit hinauszufahren, was sie auch getan habe. Sie seien von seinem Haus auf das Bergle bei der Achel (Achalm) vor 1 1/2 Jahren gefahren, seien draußen herumgesprungen und zwar sie mit dem Urbele. Wer dabei gewesen, wisse sie nicht. Niemand habe sie gekannt. Ihr Maidle sei mit dem Buben gehängt, wie sie mit seinem Vater gehängt gewesen sei. Sie habe ihr Maidle verführt, welches gleich folgte, wie es denn oft in des Urbele Haus gewesen. Es sei auch mit draußen gewesen. Sie bitte nur ihrem Maidle ein gnädig Urteil zu geben. Für sich bitte sie nicht.
Sie habe ihrem Mann, ehe sie verhaftet wurde, alles erzählt, was hinter ihr stecke. Ihr Mann aber habe gesagt, sie solle ihn in Ruhe lassen. Als sie solch Vorhaben hatte, habe es ihr in Händen und Armen gegrieselt (= geschaudert), sie habe sich wieder in das Bett legen müssen. Der Mann habe ihr geraten, nach Kirchheim zu fliehen. Es sei ihr aber unmöglich gewesen.
Heut nacht sei ihr gewesen, als wenn der Urbele da wäre und begehrt hätte, sie solle bei ihm bleiben und bei ihm liegen. Das habe sie aber nicht tun wollen. Er sei aufgewischt (= emporgefahren), und sie habe gemeint, jemand ziehe ihr das Kissen weg. Darauf habe sie gesagt: "Oh, behüt uns Gott!" Da habe sie nichts mehr gesehen, sondern gebetet, was sie gewußt habe.
Das Maidle sei nur 2mal draußen gewesen. Sie habe es dem Teufel nicht verschrieben. Es hätte vielleicht geschehen können, wenn es noch länger gewährt und Gott dies nicht geoffenbart hätte.
Der Herr Apotheker habe ihrem Mann den Rat gegeben, er solle zu dem Curtz zu Tüwingen laufen. Ihr Mann hab's getan, aber den Curtz nicht angetroffen, was ihr in einem Weg (= auf eine Art oder: trotzdem?) lieb gewesen sei. Sie wolle darauf sterben, daß sie ihr Leben lang keinem Menschen etwas gegeben habe. Sie danke Gott, daß dies Ding offenbar wurde. Als sie die Lust beim Tanzen sah, habe sie immer gebetet und gleich nichts auf solche Lust gehalten.
Die Madlena und die Schäfferin habe sie auch bei den Unholden-Tänzen gesehen. Das habe sie bei der Konfrontation nicht gestehen wollen, weil sie hoffte, wenn sie sage, sie habe beide nicht gesehen, so werden sie auch umstehen (= ihre Aussage ändern) und sagen, sie haben sie auch nicht gesehen. Jetzt aber helfe nichts. Die Schäfferin habe den a(lten) Fasnacht und die Madlena ihren eigenen Mann gehabt. Es sei bei solchen ein Huidihui, sei gleich aus.
Sie wollte nicht etwas Großes nehmen, daß sie nach Kirchheim gegangen wäre. Sie wäre doch je länger je tiefer in dies Wesen gefallen.
Die Apothek sei wegen des Herrn Wehinger selig in ein bös Geschrei gekommen.
Des Raachen Belle (= Barbara Raach) sei auch so gewesen wie der Herr Wehinger.
1660 Juni 22, Freitag
Die Commissare wieder auf dem Turm.
In gütlichem Verhör sagt sie, ihr Maidle habe sie nicht ausfahren gelehrt, sondern das Urbele habe nur gesagt, das Maidle sei seines Buben Buhle und der Bub sei mit ihrem Maidle ausgefahren. Einmal habe sie das Maidle nicht mit draußen gesehen. Sie sei 2mal mit draußen gewesen. Wenn sie noch einmal mit hinausgekommen wäre, so hätte es anders mit ihr gehen müssen. Sie sei mit dem Urbele hinaus gefahren. Wie sie 2mal draußen gewesen, habe sie Gott angerufen, er möge sie doch nicht weiter fallen lassen. Der alte Fasnacht sei auch mit draußen. gewesen. Der Urbele habe ihr etlichmal zugesprochen und gerühmt, was es für eine Freude und Lust sei, sie solle doch mit hinausfahren.
Jetzt sagt sie, ihr Mädle habe sie eben erretten wollen ... Wie sie gesehen, daß es mit dergleichen Teufelswerk so gar nichts sei, habe sie eifrig gebetet und nicht mehr mit hinausgewollt. Daher sei der Urbele ihr sehr feind gewesen.
Sie habe anfangs geleugnet, weil sie hoffte, sie könnte wieder herauskommen wie die Siechen-Catharina und andere.
Wiederum sagt sie, das Maidle und den Buben habe sie nicht draußen gesehen, sondern es habe nur das Urbele gesagt, sie seien draußen, verbergen sich aber vor ihr. Den Spitzhut habe sie draußen aufgehabt und daher gedacht, wenn sie wieder heimkomme, wolle sie ihn gleich verbrennen. Kein Mensch mehr müsse ihn bekommen. Mit dem Urbele habe sie freilich Ehebruch getrieben, aber sonst mit niemand.
Bei dem, was sie jetzt ausgesagt habe, wolle sie verbleiben und sich das Recht wohl und wehe tun lassen.
Schließlich sagt sie, was sie bisher geredet, sei alles nicht wahr, sie habe auch die Ehe mit dem Urbele nicht gebrochen. Sie habe Obiges geredet, um mit den Leuten, welche noch gefangen liegen, fortzukommen und mit hingerichtet zu werden.
Wenn sie überdies einen Teufel bei sich habe, solle man ihn von ihr treiben. Sie wolle, daß es alles am Tag sei.
1660 Juni 25
Die Herren Commissare sind in Abwesenheit des Syndicus von der Gefangenen auf den Turm erfordert worden.
Sie sagte: Was sie vorher bekannte, sei nicht wahr. Sie hab's nur aus Furcht vor der Tortur gesagt. Sie sei mit dem Urbele nicht ausgefahren, habe auch die Ehe mit ihm nicht gebrochen.
1660 Juli 1
Die Gefangene hat die verordneten Herrn Commissare in Abwesenheit des Syndicus abermals zu sich auf den Turm erfordert und ohne Zwang und Drang folgende Aussag gemacht.
Sie sei 2mal mit dem Urbele ausgefahren, einmal aufs Rangelbergle, das andremal beim Galgen, sei aber dem Teufel noch nicht ergeben. Wenn sie das drittemal gekommen wäre, hätte sie sich müssen dem Teufel verschreiben. Als sie das andremal draußen war, habe der Urbele im Herumtanzen gesagt, ihr Maidle und sein Bub seien auch da. Sie verbergen sich aber vor ihrer Mutter. Sie habe beim Tanzen die Madlena Zeib, die Schefferin oder Ludwig Derrers Weib gesehen. Als der Urbele einmal Stroh verkaufte und allein daheim war, sei sie die Stege hinaufgegangen. Da habe der Urbele sie genommen und im Strohkämmerle an die Wand gelehnt und mit ihr Schand vollbracht, sei ihr aber nicht auf den Leib gekommen. Das andremal im Stall, als sie Stroh holen wollte, habe er sie wieder gefällt (= zu Fall gebracht). Wie sie ausfuhren, habe der Urbele ihr einen Stecken oder Gabel gegeben, worauf sie ausfuhr. Als sie eines Nachts auf dem Turm schlief, sei ihr nicht anders gewesen, als wenn der Urbele bei ihr wäre. Da sei sie erwacht und habe gesagt: "Oh, behüt mich Gott!" und es habe sie gedeucht, einer wolle ihr das Kissen wegziehen. Als der Urbele ihr den Stecken zum Ausfahren gab, habe er gesagt, sie solle ihr Maidle auch mitbringen. Das habe sie getan ...
Als ihr dieses alles vorgelesen wurde, sagte sie, alles sei wahr. Sie wolle dabei bleiben, komme wer da wolle.
1660 Juli 4, Mittwoch
Auf dem Turm.
In Gegenwart der Herren Commissare und des Syndicus.
In der Güte sagte sie, sie bitte um Verzeihung, daß sie die Herren Commissare so oft heraufgesprengt habe. Gott und die Obrigkeit bitte sie um Verzeihung, man solle ihr doch Gnade beweisen. Ihr Kind sei unschuldig. Es bleibe noch bei allem, was sie neulich erzählt und Herr Zunftmeister Laubenberger aufgeschrieben habe.
Keine andre Hurerei habe sie getrieben, als daß der Urbele sie einmal erwischt und so zugestoßen habe, daß ihr dar Unrat in das Hemd gekommen sei. Das andremal sei sie davon gekommen, wie sie Stroh habe holen wollen, als er ihr wieder Unzucht zugemutet habe. Er sei an sie gekommen wie ein Hengst. Die Tag ihres Lebens habe sie keine Lust zu ihm gehabt.
1660 Juli 5, Donnerstag
Die Herren haben die Gefangene erinnert (= ermahnt), sie solle doch endlich ihrem Gewissen raumen (= Raum geben), damit nicht unbeliebige Mittel an die Hand genommen werden müssen.
Darauf sagte sie, sie bleibe noch bei dem, was in Abwesenheit des Syndicus den Herren Commissaren von ihr gesagt wurde und wie Herr Zunftmeister Laubenberger es aufgeschrieben habe.
Weil weiter in der Güte nichts aus ihr herauszubringen war, ließ man ihr die Haar abschneiden, wie sie vorher vielmal dasselbe begehrt hatte. Sie hat aber gebeten, man möge ihr nur Zeit bis morgen geben, so wolle sie zweien, die zu ihr kommen sollen, alles sagen, was sie wissen werde.
Nach diesem hat sie alles wieder geleugnet, und gesagt, weil der Golle (= ?) immer gekommen sei und habe ihr vorgeschwätzt, wie man sie setzen werde, daß sie nichts mehr sehe, so habe sie gedacht, sie wolle eben Obiges nur sagen, damit sie ab der Sache komme. Hierauf ist sie gebunden und ein wenig aufgezogen worden. Als sie wieder herunterkam, sagte sie, sie wisse um keinen Bösen etwas. Die Tag ihres Lebens habe sie keinem Menschen etwas Böses gegeben. Was von dem Herrn Laubenberger beschrieben worden, sei alles wahr.
Für diesmal ist sie im ganzen 1/2 Stund lang torquiert (= gefoltert), weil aber ziemlich schwach, aus der Tortur wieder entlassen worden.
1660 Juli 6, Freitag
In der Besiebung (Besiebenung = gerichtliche Überführung durch 7 Aussagen, die des Klägers und die von 6 Zeugen) hat die Gefangene um Gottes Barmherzigkeit willen um Gnade gebeten und bekannt, sie sei eine große Sünderin, weil sie hinter den gottlosen Mann, den Urbele, gekommen (= von ihm abhängig geworden) sei, mit welchem sie ausgefahren sei. Sie sei auch bei dem alten Fasnacht in der Scheuer gewesen und habe ihr Maidle mitgenommen. Mit dem Urbele habe sie Unzucht getrieben. Ihrer Magd habe sie in den Eiern etwas gegeben, habe ein Löchle darein gestochen und Pulver darein getan, welches sie von dem Urbele empfangen habe. Als sie noch ledig gewesen, haben die Burst (= Burschen) ihnen Rosshaar in die Eier getan. Von dem Urbele habe sie das Pulver empfangen, um den Leuten damit zu vergeben (= sie zu vergiften). Die Eier seien mit Kohle gezeichnet gewesen, welche sie der Magd gab. Das Pulver sei nicht ganz schwarz gewesen.
Dem Anna Cätherle des Herrn Bantlin habe sie nicht allein etwas gegeben. Zwei Birnen habe sie ihm gebracht, in welche sie bei dem Butzen oben etwas von dem Pulver hineingetan habe. Sonst habe sie ihr Lebtag ihr nichts gegeben. Dem Anna Cätherle des Bantlin habe sie ein wenig des Pulvers in Weißwein gegeben auf dem Bürgerhaus bei einer Hochzeit. Ihrem Sohn selig habe sie von der Apotheke ein Schwitztränklein geholt und es nicht geöffnet, sondern ihrem Sohn gegeben. Das habe er genommen und bei sich behalten, sei darüber gestorben.
Dem Becken zu Wannweil habe sie auch ein wenig von dem Pulver gegeben in weißem Wein. Es werde ihm aber nichts geschadet haben ...
Wenn sie ihren andern Mann noch gehabt hätte, wäre sie in solches Unglück nicht gekommen. Sie habe oft gedacht, wenn sie ihn noch hätte, so wäre sie höher angekommen, aber Gott habe sie auch können fallen lassen.
1660 Juli 11
In Anwesenheit der Commissarii.
In gütlichem Verhör sagt sie, sie verbleibe bei ihren in der Güte und nach der Tortur gemachten Aussagen und bitte Gott und die Obrigkeit um ein gnädiges Urteil.
Die Sage (= das Gerede) sei gewesen, die Procuratorin (= ?) habe auch zum Unglück der Tochter des Bantlin geholfen. So habe man auch gesagt, die Apothekerin habe des Herrn Bantlins Tochter Essen geschickt. Wenn ihr Mann noch gelebt hätte, so würde sie solche Leute nicht angesehen haben.
1660 Juli 18, Dienstag
Auf dem Turm.
Anwesend die Herren Commissare.
Sie sagte in der Güte, ihrethalben werde niemand sterben. Von dem Urbele habe sie das Pulver gehabt. Sie wollte vor Gott wünschen, daß ihr Herz offen stünde. So würde man sehen, daß sie nichts andres getan habe, als was der Urbele sie lehrte. Sie sei erst 1 1/2 Jahr so, wie sie bekannte.
1660 Juli 19, Donnerstag
Die Herren Commissare sind in der Behausung der Verhafteten gewesen, haben inventiert und im Kleiderkasten der Verhafteten ein Pulver in der Farb gefunden, wie der Urban Fasnacht es gebrauchte und beschrieben hat.
1660 Juli 20, Freitag
In Gegenwart der Herrn Commissare wurde die Gefangene über das gefundene Pulver verhört. Sie hat sich folgendermaßen ausgelassen.
Sie wolle ihr Gewissen nicht mehr beschweren wegen ihres Leibs. Sie wisse nur, daß sie 2mal ausgefahren sei, und was sie mit dem Urbele getan habe. Ihr Maidle sei auch mit ausgefahren.
Kropfpulver habe sie gehabt außen in einer Lade in einem Papierle. Der Becken-Martin von Tüwingen habe ihr das Pulver vor etlichen Jahren gegeben. Jede Nacht habe sie 3 Messerspitzen voll nehmen müssen und am Morgen habe sie ebensoviel genommen. Man solle ihr das Pulver miteinander (wohl: alles zusammen) geben. Sie woll's in einem Gläsle einnehmen. Es werde ihr nichts schaden. Wenn es was Unrechtes sei, wolle sie sich auf einen Scheiterhaufen setzen lassen.
Sie habe nicht befohlen, daß man etwas aus dem Haus oder in die Apothek tun solle. Sie habe an die Apothek nie gedacht. Der Mann und ihre Kinder wissen freilich nichts von dem Pulver. Denn sie hab's schon 10 Jahr lang.
Das erwähnte Pulver wurde nach Tüwingen an den Becken-Martin geschickt, um es zu besehen, ob es einem Kropfpulver gleich sei. Der stellte sich hier persönlich ein und bezeugte, daß es Kropfpulver sei, mit Angabe der Personen, welche solches Pulver machen. Damit man aber noch mehr Gewißheit habe, ist das Pulver an einer Katze probiert und befunden worden, daß es nichts schadete.
1660 Juli 21, Samstag
In Anwesenheit der Herren Commissare.
Die Gefangene sagte aus, sie wisse nichts vom bösen Geist. Doch sei sie 2mal draußen gewesen. Es sei nur ein Huidihu (= Augenblick) und gleich wieder aus gewesen. Das Maidle habe sie hinausgenommen, aber es nicht tanzen gesehen.
Schließlich sagt sie, dies sei der wahre Grund, sie könne von keinem Ausfahren sagen. So sei es auch mit dem Ehebruch nichts.
1660 Juli 23
Gütliches Verhör in Gegenwart der Herren Commissare.
Die Verhaftete sagte, sie habe niemand etwas gegeben und wisse von keinem Bösen etwas. Sie habe nichts verbrannt, als man den Urbele verhaftete.
Das Sprichwort (= Die Redensart) sei noch von ihrem Mann, er wollte lieber Holz spalten, als mit ihr ehelich zu tun haben. Hiebei erzählte sie liederliche Schandpossen, daß man darüber hätte lachen sollen und gab wenig Reu zu erkennen.
Es sei wahr, daß der Gläsaug (= Glotzauge?) sagte, seine Tochter habe ein Ei bei ihr gegessen, wovon sie krank worden sei. Das habe sie, Kindtsvatterin, selbst gehört und auch vernommen, daß er dergleichen anderswo auf der Gasse redete. Als er nachmals in ihr Haus kam, habe sie zu ihm gesagt, er solle ihr müßig gehen (= sie in Ruhe lassen) und sich geschwind aus dem Hause machen, oder wolle sie was andres anfangen.
Gestern habe sie dem Golle gesagt, er solle doch zu dem Herrn Ehringer gehen und sagen, sie bitte um Gottes willen um Verzeihung, daß sie das Ausfahren wieder geleugnet habe. Sie sei ja draußen gewesen, aber es sei ihr vorgekommen wie ein Traum. Keinen Ehebruch habe sie vollbracht. Sie habe des Urbele nicht begehrt. Er aber habe gesagt, er könne so gut Arbeit machen wie ein anderer Mann.
1660 Juli 30, Montag
Im Beisein der Herrn Commissare.
In gütlichem Verhör sagt sie abermals, was sie auf dem neuen Tor gesagt habe, dabei bleibe sie noch. Sie wisse von keinem Ausfahren, habe auch ihr Leben lang nie in Eiern oder andern Speisen den Leuten etwas zu essen gegeben. Sie wolle darauf sterben, daß sie ihr Leben lang nie in einen Ehemann sich unziemlich verliebt habe. Sobald man sie verhaftet habe, hätte sie keinen einzigen Menschen angeben können. Die Tochter des Jacob Braun habe ihrem eigenen Mann vergeben. Wie es denn sein könne, daß sie diesem Weib etwas gegeben haben sollte.
Der Golle wurde mit der Verhafteten konfrontiert.
Er sagt ihr in das Gesicht, sie habe ihm erzählt, sie sei ausgefahren und habe den Leuten in den Eiern vergeben. Die Kindtsvatterin will's nicht mehr gestehen.
Der Golle sagt nochmals, sie habe gesagt, mit den Eiern und mit der Margretha Eysinger, ihrer gewesenen Magd, sei es wahr. Die Kindtsvatterin will nichts davon wissen.
Ferner sagt der Golle, sie habe bekannt, daß sie dem Anna Kätherle in Birnen etwas gegeben und oben bei den Butzen hineingetan habe, daß man keinen Butzen sah. Die Kindtsvatterin contra (= dagegen): sie könne ein solches nicht sagen.
Weiter sagte Golle, wie sie noch auf dem neuen Tor lag, habe sie einmal morgens früh ein pfannenblau Gesicht und eine ganz gekrümmte Nase gehabt, worüber sie auch von ihm beschrien worden sei. Die Kindtsvatterin sagt, es sei von dem Weinen hergekommen. Wenn sie ihr Leben lang einem einzigen Menschen was Unrechtes gegeben habe, so wollte sie, daß Gott ein Zeichen an ihr täte, so daß ihr beide Hände kohlschwarz würden.
1660 Juli 31, Dienstag
Die Gefangene wurde wieder gütlich vernommen.
Sie fing wieder an zu leugnen. Sie sei nicht ausgefahren. Was sie sagte, sei wegen ihres Töchterleins geredet worden. Auch der Golle habe Ursach dazu gegeben. Sie bitte um Gottes Barmherzigkeit willen, man solle sie schonen. Was sie verschuldet habe, wolle sie gern leiden. Ob sie zu dem Golle sagte, daß sie ausgefahren sei, wisse sie nicht.
Hierauf wurde eine Konfrontation mit der genannten Eysinger, sonst Anna Deia genannt und der Kindtsvatterin angestellt.
Die Eysinger hielt der Verhafteten den ganzen Verlauf vor, wie er beschrieben worden. Die Kindtsvatterin konnte das meiste nicht widersprechen, sondern sagte, die Eysingerin habe ihren vorigen Mann ums Leben gebracht. Die Eysingerin wollte darauf leben und sterben, daß ihr durch das Ei Unglück zugefügt worden sei, als die Gefangene ihr den Tod zu essen geben wollte. Die Gefangene kann's nicht allerdings (= ganz und gar) widersprechen, sondern sagt, die Anna Dei habe nie geklagt. Diese sagt dagegen, sie habe nie klagen dürfen. Die Gefangene: sie habe der Anna Deia nichts gegeben, sondern die Magd habe ihr das Ei gebracht. Die Anna Dei: eben das sei es, daß die Magd ihr das Ei gegeben und selbiges von der Gefangenen vorher empfangen habe. Die Gefangene will's der Anna Deia auf ihre Seel geben. Die Anna Dei will's darauf nehmen. (Es folgen beiderseits Beteuerungen).
Ferner sagt die Anna Dei zu der Gefangenen: "Du bist ein leichtfertig Weib."
Darauf die Gefangene: weil sie in diesem Elend sei, sage sie dergleichen. Vor 4 Wochen würde sie dergleichen nicht gesagt haben.
Letzlich sagt die Anna Dei, sie wolle darauf leben und sterben, daß sie in dem Ei etwas Giftiges bekommen habe, wovon sie noch nicht recht sei. Die Gefangene widerspricht.
So wurde auch Margretha Eysinger, die Stieftochter der Anna Deia, mit der Gefangenen konfrontiert.
Die Margreth sagt der Gefangenen in das Gesicht, daß sie 2 Eier von ihr bekam und das eine in ihrer Abwesenheit aß, darauf sei ihr alsbald weh geworden.
Die Gefangene sagt, ob nicht sie, Margretha, gesagt habe, bei ihrer Mutter habe sie Fleisch gegessen. Die Magd gesteht's nicht, sondern sagt, die Gefangene sei ihr immer feind gewesen und habe sie ausgerichtet (= gescholten). Am Ostertag, als sie ihrer Mutter das eine Ei brachte, habe sie nichts von ihrer Mutter gegessen.
Darauf sagt die Gefangene, sie habe allezeit gemeint, sie sei ganz gottesfürchtig. Dann bekennt sie wieder, sie sei 2mal draußen gewesen, einmal auf dem Galgenberg. Dabei gewesen seien die Schäfferin, die Madlena Zeib, der Urbele, der alte Fasnacht, des Urbeles Bub. Wie es aber da herging, wisse sie nicht. Es sei bei ihr gewesen wie ein Huidihu. Der Urbele sei ihr Tanzbuhl gewesen. Wer aber mit dem Buben war, wisse sie nicht. Der Schäfferin Buhl sei des Urbeles Alter gewesen.
Das andre Ausfahren sei vor 1 1/2 Jahren auf das Rangelbergle geschehen. Dabei seien die erstgenannten Personen und andere gewesen, welche sie nicht kannte, weil sie vermummt waren und der Tanz nicht lang währte. Wahrlich, mehr als 2mal sei sie nicht draußen gewesen. Der Urbele habe ihr etwas gegeben, worauf sie gefahren sei, eine Ofengabel oder einen Stecken. Sie seien miteinander zum Laden auf dem Ehrn (= Hausflur) hinausgefahren. Der Urbele habe die Gabel geschmiert.
Daß sie nicht gegenwärtig gewesen, als ihr 2. Mann +), Samuel Kindtsvatter, starb, werde sich nicht erfinden. Sie sei allezeit bei ihm gewesen, bis er starb.
1660 August 3, Freitag
In Anwesenheit der Herrn Commissare.
Konfrontation der Kindtsvatterin mit dem Buben Johann Ulrich Fasnacht.
Der Bub sagte der Gefangenen getrost unter das Angesicht, sie sei mit seinem Vater ausgefahren und habe Hurerei mit ihm getrieben. Sie sei gar oft bei ihm im Haus gewesen. Die Gefangene widersprach: er lüge wie ein leichtfertiger Schelm und Dieb.
Der Bub sagte, als sein Vater 3 Streiche in den Galgen tat, sei sie draußen gewesen. Nachdem der Tieringer Michael hingerichtet worden, sei sie nicht mehr in das Haus des Urbele gekommen.
Sie sagt, sie könne von keinem Hexenwerk etwas sagen, habe auch nie etwas in die Hand genommen, womit sie Schaden getan hätte.
1660 August 9, Donnerstag
Auf dem Turm.
Anwesend die Herrn Commissare.
Die Gefangene ist abermals gütlich vernommen worden, hat aber nichts bekennen wollen. Daher ist sie wieder aufgezogen worden.
Man hat sie aber wegen Krankheit nicht lang torquieren können, sondern sie bald wieder herablassen müssen. Sie hat nur gesagt, man solle ihr antun, was sie verschuldet (= verdient) habe.
1660 August 11, Samstag
Im Beisein der Herrn Commissare gütlich befragt, wollte sie nicht das Geringste bekennen. Sie gab dabei an, daß sie mit der Ruhr behaftet sei, was auch der Augenschein genugsam bezeugte.
1660 August 17, Freitag
In Gegenwart der Herren Commissare wurden neue Zeugen verhört.
11. Zeugin in der Ordnung (= Reihenfolge) Margretha Baur, von Schlaitz (Schleiz) aus dem Voitland (Vogtland) gebürtig, sagt aus, sie wisse ihr Alter nicht anzugeben, da sie in ihrer Jugend durch das leidige Kriegswesen ins Elend (= in die Fremde) und schließlich hierher kam. Mit der Kindtsvatterin sei sie bekannt, sofern sie ihr im Haus schaffe. Ungefähr vor 1/2 Jahr, als sie in der Kindtsvatterin Haus schaffte, seien zugleich die Küfer zugegen gewesen. Als sie am Abend miteinander aßen, habe Zeugin den Küfer Johann Ammer vexiert (= geneckt), er solle ihr auch ein Schwänzle geben von dem Essen, Stockfisch und Hering welches sie bei sich stehen hatten. Das habe er getan und ihr ein Schwänzle (= den Rest) von den Stockfischen gereicht. Hernach haben ihr die Küfer die übrige Stockfisch-Brühe gegeben, die die Zeugin allein vollends ausgegessen habe. Sie habe zu den andern, welche noch bei ihr saßen, gesagt, sie sollen auch mitessen. Aber diese haben sich entschuldigt. Darauf habe Zeugin gesagt: "So esset ihr denn eure Schnitz! Ich will diese Brühe ausessen." Mitten in der Nacht sei ihr sehr weh worden. Sie habe sich übergeben müssen und habe hernach 14 Tage lang einen Kräuterwein getrunken. Nach und nach sei ihr besser worden. Jetzt sei sie vollkommen kuriert. Ob ihr die Krankheit von der Fischbrühe oder sonstwoher kam, wisse sie nicht. Sie bezichtige auch mitnichten, daß sie etwas Unrechtes von ihr gegessen. Sie habe ihr viel zu essen gegeben, wovon die Zeugin nichts Unrechtes spürte. Doch habe man auch gesagt, der Küfer habe sich auf die Hering und Stockfisch übel befunden.
12. Zeuge Johann Ammer, Bürger und Küfer hier, sagt aus, er sei 39 Jahr alt,. An vergangener Fasnacht seien er, Jerg Kiefuess und Hans Jacob Kalwer in der Kindtsvatterin. Haus zum Wein gegangen. Sie haben miteinander ein Essen, Stockfisch und Hering, bestellt. (Die Angaben über das Essen stimmen überein mit denen der vorigen Zeugin).
Zeuge habe nicht gleich, sondern ungefähr 3 oder 4 Wochen hernach sich sehr übel befunden. Er habe Herrn Dr. Nobs konsuliert, der habe ihm zwar Kräuter verordnet, aber nachher ihm nichts mehr verschreiben wollen - warum, wisse er nicht. Wenn etwas in dem Essen gewesen, so sei es nur in den Heringen gewesen. Er könne aber nicht sagen, ob die Kindtsvatterin etwas Unrechtes darein getan habe. Es könnte ihm anderswo gegeben worden sein. Der Kalwer gehebe (= gebärde) sich immer übel, könne nicht recht fortkommen. Der Kiefuess sei auch 8 Tag lang krank gewesen, werde aber ebensoviel (hier = ebensowenig) sagen können, woher es komme, wie der Zeuge. Die Krankheit hange ihm noch an. Er wollte seinen besten Weingarten mangeln (= entbehren), daß er wieder seine vorige Gesundheit hätte.
13. Zeuge Jerg Kiefuess, 30 Jahr alt, berichtet, daß an dem Essen auch der Mann der Kindtsvatterin teilnahm. Er sei gar nicht krank worden, sondern sein Bruder Jacob Kiefuess.
1660 August 18
14. Zeuge Jerg Kurtz, Beck und Bürger zu Wannweil, 36 oder 37 Jahr alt, sagt, vor ungefähr 8 Wochen habe er von der Kindtsvatterin 40 Scheffel Dinkel gekauft und angefangen sie von der Bühne herabzutragen. Als er den 3. Scheffel auf sich genommen, habe er ihn nicht ganz herunterbringen können, so habe es ihn in der linken Seite gestochen. Nachher haben der Zeuge, der Hausmeister, der Kindtsvatterin Mann und Johann Zeihelen einen Trunk in der Behausung der Kindtsvatterin getan. Den Wein habe der Kindtsvatter selbst geholt. Hernach habe er der Kindtsvatterin eins gebracht (= zugetrunken) und ausgetrunken, worauf sie ihm eins brachte. Ob sie austrank, wisse Zeuge nicht. Ihm sei eines von der Kindtsvatterin zugestellt worden und er habe es von der Kindtsvatterin genommen und nicht geachtet, ob ihm von neuem eingeschenkt wurde oder nicht. In dem Wein habe er gar nichts Verdächtiges gesehen, auch bisher keinen Argwohn gehabt außer dem, was jetzt die Leut sagen. Er könne aber nicht sagen, daß er von dem Wein krank worden sei, oder wissen, woher ihm der Zustand gekommen. Die Kindtsvatterin könne er nichts zeihen. Der Medicus Herr Dr. Nobs habe zu des Zeugen Hausfrau gesagt, es sei ein Zustand, den sie nicht wissen dürfe (= nicht zu wissen brauche). Er werde schon wieder besser werden, wie es ihm bereits besser sei. Allein es währe bisweilen nicht lang.
1660 August 23
Die Herren Commissare wieder auf dem Turm.
In der Güte sagt die Verhaftete, die Küfer haben Hering und Stockfisch bei ihr gegessen und seien sehr lustig gewesen. Ob die Margretha Baur auch dabei gegessen, wisse sie nicht zu sagen.
Sie könne nichts über (= gegen) ihr Herz und Gewissen sagen. Sie meine, sie habe sich wohl verhalten. Wo sie nur dieses verschuldet habe? Wenn sie ein bös Gewissen gehabt, hätte sie gut gehen können, habe es aber nicht gewollt. Zuerst habe sie gedacht, wenn sie nur nimmer in der Welt wäre.
Wenn nur ihrem Maidle nichts geschehe, wolle sie gern sterben. Was geschrieben wurde, das sei wahr. Nur wegen ihres Maidles sei es nicht wahr, daß sie es verführt habe.
Was das Ausfahren anlange, so könne sie sich nicht daraus entschütten (= von dieser Beschuldigung befreien). Sie habe mit dem Urbele wirklich Ehebruch getrieben.
Der Urbele habe sie an die 2 Orte verführt. Das sei wahr, so wahr Gott lebe. Sie bitte um Gottes Barmherzigkeit willen um Gnade.
Von dem Urbele habe sie ein klein Lädlein mit Pulver gehabt und in die Birnen oben beim Butzen davon hineingetan. So habe sie auch dem Anna Kätherle bei des Herrn Apothekers Hochzeit zwischen 2 Fingern in weißen Wein getan. Das Pulver habe sie in ihrem Sack gehabt. Das Lädle sei ihr aufgegangen und das Pulver im Sack verschüttet worden. Dem Weilheimer Becken habe sie auch von dem Pulver in den Wein getan, weil er ihr das Korn nicht teuer genug bezahlte. Er habe einen Scheffel um 2 Batzen wölfler (= wohlfeiler, billiger) als den andern genommen. Ob das Gläsle ausgetrunken wurde, könne sie nicht sagen. Es habe fast ein jeder sein Gläsle vor sich gehabt.
In die Stockfisch habe sie auch von dem Pulver getan.
1660 September 4
Die Gefangene wurde abermals in der Güte angehört. Sie sagte, sie wolle ewig verloren sein, wenn sie von Hurerei, Ehebruch, Hexenwerk oder Vergeben (= Vergiften) etwas wisse. Was sie sagte, sei aus lauter Ängsten und Tortur geschehen.
1660 September 22, Samstag
Um gewisser Ursachen willen wurden vom Rat andere Commissare verordnet. Diese haben die Gefangene auf dem Turm besucht und zu offenherzigem Bekenntnis ermahnt.
Sie ließ sich in der Güte vernehmen, sie könne nur sagen, daß sie ein gut Gewissen habe. Das habe sie schon 5 oder 6mal gesagt. Der Golle habe sie verführt, daß sie bekannt habe. Sobald sie bekannt hatte, sei ihr das Gewissen schwer worden, weil sie gesagt habe, was nicht wahr sei. Angst und Not haben sie zum Bekenntnis getrieben.
Der Vater ihrer gewesenen Magd habe zu seiner Tochter gesagt, warum sie ihrer Frau so übel nachrede, die ihr doch so viel Gutes erwiesen habe.
Der Golle habe gesagt, ihr Leben sei verfallen. Aber man mache es ihr schier zu grob, daß man so mit ihr umgehe. Es sei noch keiner geschehen, was ihr begegnete. Das habe er gesagt, als man ihm seinen Lohn nicht geben wollte.
1660 September 24, Montag
In aedibus Syndici (= im Haus des Syndicus).
Vernommen wurde Anna Catharina, Hausfrau des Hans Jacob jung Curtz. Sie sagt, sie sei 1630 geboren. Neulicher Zeit war sie bei einer Hochzeit, bei der die Kindtsvatterin auch war. Aber sie seien nicht beisammen an einem Tisch gesessen. Die Kindtsvatterin habe ihr eins zugebracht (= zugetrunken), welches sie Bescheid getan (= angenommen) habe +++). Ob sie aber ganz austrank, wisse sie nicht. Bei der Hochzeit des Sohns des Herrn Apothekers sei es geschehen. Auf den Trunk sei ihr nicht gar (= gar nicht?) weh gewesen. Später habe die Kindtsvatterin ihr 2 schöne Regelbirnen geschickt, welche sie geschält und gekocht und noch 2 Äpfel dazu gegessen habe. Sie sei nach und nach kränker worden. Aber sie sei vorher auch unpäßlich gewesen. Auf die Kindtsvatterin könne sie nichts Gewisses sagen. Von Spinnen habe sie alleweil großen Überdrang (= Bedrängnis). Wenn sie mitten in der Stube stehe, kommen Spinnen an sie und laufen über sie. Wenn man schon fleißig überall abkehre, so finden sich doch wieder Spinnen, welche sehr groß seien. Sobald sie die gekochten Birnen gegessen habe, sei ihr gar seltsam worden, sie habe nichts mehr von sich gewußt.
Die Kindtsvatterin sei ihr sehr feind gewesen wegen des Hauses, worein die Zeugin gezogen war. Sie habe oft über sie ausgespuckt und über 10mal gesagt, sie werde keine Salzscheibe in diesem Haus essen. Nach solchen Worten habe sie ihr erst die 2 Birnen geschickt, welche sie gekocht und gegessen habe.
Weil dem Rat angezeigt wurde, daß Leute mit der Gefangenen hinaufreden und sie in ihrer Bosheit stärken, hat man weiter folgende Zeugen angehört.
Der 15. Zeuge Jerg Gerstenecker gibt an, bis Weihnachten werde er 50 Jahr alt. Als er vor dem Herbst nachts in seinem Bett lag, sei er um 12 Uhr aufgestanden, um seine Notdurft zu verrichten. Wie er das getan hatte und zu dem Laden hinaussah, auch den Urin hinausschüttete, habe er ein Weibsbild, welches eine kleine Stimm hatte, zu der Kindtsvatterin auf den Turm reden gehört, sie solle schweigen und nichts sagen. Da sei er sehr erschrocken und habe sich mit Zittern wieder in sein Bett gelegt. Die Kindtsvatterin habe darauf nur 2mal "ja" gesagt. Er höre bei Nacht immer etwas, stehe aber nicht auf, wisse also nicht, ob es oben oder unten sei. Anna Weinmar sei etlichmal von der Magd des Herrn Dr. Nobs ermahnt worden, nicht immer mit der Kindtsvatterin hinaufzureden. Sie unterlasse es aber nicht.
16. Zeugin Anna Humlerin (Hummel), Tochter des Jerg Held; sagt sie wisse nicht, wie alt sie sei. Mit der Kindtsvatterin habe sie hinaufgeredet, bis man's verboten habe, sonst nicht mehr.
Des Herrn Predigers Anna Cäterle habe ihr gesagt, ihre Schwieger habe einen verborgenen Schatz gehabt und befohlen, man solle das Trüchle (die kleine Truhe), wo das Schatzgeld lag, dem Herrn Apotheker aufzubewahren geben. Es sei aber ihrem Stief-Schwervater (= Stief-Schwiegervater) unter die Händ gekommen. Dies habe sie der Kindtsvatterin hinaufgeschrien und gesagt, ihr Sohn lasse ihr sagen, wer das Geld habe, der solle gehen und für sie bitten.
Sie könne nicht leugnen, daß sie hinaufgeschrien habe, die Kindtsvatterin solle nur beständig (= geständig) bleiben, es werde ihr nichts geschehen. Das Anna Cäterle habe ihr befohlen, das hinaufzuschreien. Sie habe es gestern vor 14 Tagen an dem Sonntag, als man gelesen (= Trauben gelesen?) habe, hinaufgeschrien. Die Kindtsvatterin habe darauf gesagt, was sie sagen solle. Sie wisse nichts Unrechtes.
Daß sie dergleichen Botschaften ausrichtete, sei ihr nicht ein Genuß (= Lohn) im Wert einer Nußschale von ihr geworden. Wenn sie etwas im Wert eines Straßburgers oder Hellers zu genießen hätte, wollte sie, daß Gott sie ewig strafe, daß sie ihr Kind nimmer lebendig sehe, wenn sie weiter etwas hin- und her geschwätzt hätte.
Mit des Nuefers Weib habe die Kindtsvatterin auch heruntergeredet und die Nueferin habe auch mit ihr hinaufgeschwätzt. Was sie aber redeten, wisse sie wahrlich nicht. Die Nuefer sei an die Mauer bei dem Spendenhäusle gestanden und habe mit ihr hinaufgeredet. Desgleichen habe auch das Weib des Jerg schirm mit der Kindtsvatterin hinaufgeredet. Die Turm-Lisa sei auch unten an die Mauer gestanden und habe mit ihr hinaufgeredet. Sie könne aber nicht sagen, was es war.
17. Zeugin Margretha, Hausfrau des Johann Schirm, sagt, ungefähr 26 oder 27 Jahr sei sie alt. Mit der Kindtsvatterin habe sie nichts Verdächtiges geredet, sondern als diese heruntergeschrien, Zeugin solle ihrem Sohn sagen, er solle für sie gehen, sie verfriere sonst droben, da habe sie dem Sohn davon gesagt und auch der Söhnin (= Schwiegertochter), aber nachher nicht wieder ausgerichtet, was man ihr aufgetragen. Denn die Söhnin habe gesagt, es helfe nichts, man gehe hin, wo man wolle.
Dem Weinmar-Annele habe die Kindtsvatterin immer gerufen, welche ihr auch Gehör gegeben habe. Die Coppelen habe immer hinaufgerufen. Sie aber wisse nicht, was es war.
18. Zeugin Lucia, Hausfrau des Martin Nuefer, sagt, sie sei 44 Jahr alt. Sie habe mit der Gefangenen Kindtsvatterin nicht ein Wort hinaufgeredet.
19. Zeugin die Hausfrau des Kühhirten Ulrich Dengeler, sagt, sie sei um 44 Jahr alt. Mit der Kindtsvatterin habe sie ihr Leben lang kein Wort geredet.
1660 Oktober 15, Mittwoch
In persönlicher Gegenwart der neuen Herrn Commissare.
Die Verhaftete sagte, sie nehme auf ihr Gewissen, daß sie von keiner Hexerei etwas wisse. Sie habe auch durchaus keine Unzucht begangen. Der Golle habe sie so geplagt, daß sie etwas bekannte. Niemand habe herauf geschrien, daß sie nichts bekennen solle. Sie kenne die Leut nicht. Was sie zu ihnen gesagt haben solle. Sie wisse von keinem Schreien mitten in der Nacht. Man habe auch am Tag nicht hinaufgeschrien, daß sie beständig (= geständig) sein solle, es werde ihr nichts geschehen. Man habe nur hinaufgeschrien, sie solle nicht so tun (= sich gebären), es werde besser werden. Dem Dünken nach werde das Weinmarle solches hinaufgeschrien haben. Die Magd habe ihr Mutter gebeten, sie solle ihr wieder helfen, Denn sie habe gesagt, die Mutter habe ihr Fleisch auf dem Teller gegeben, worin sie Gift gegessen habe. Die Magd sei ihr wegen 2 Hemden feind gewesen.
1660 Oktober 18, Donnerstag
Die Gefangene wurde abermals konfrontiert und gütlich und peinlich verhört. Zuerst mit dem Gepeler. Der sagte ihr unter das Gesicht, jemand habe mitten in der Nacht hinaufgeschrien. Dem habe sie geantwortet: Ja, ja. Die Kindtsvatterin leugnet's.
Das Weinmarle sagt, daß sie hinaufgeschrien. Das will die Kindtsvatterin auch nicht recht gestehen. Doch sagt sie darauf, am Abend sei es geschehen.
Weil die Gefangene auch hierin nicht geradezu gehen wollte, wurde auf Ratsbeschluß der Scharfrichter wieder vorgeführt.
Darauf sagte sie, Gott solle ihr Beistand sein. Wenn sie von Hexerei etwas wüßte, hätte sie es vor 10 Wochen gesagt. Solang sie zu Reutlingen sei, habe sie den Galgenrain weder bei Tag noch zu Nacht gesehen.
Darauf hat der Nachrichter die Gefangene gebunden und angezogen.
Nachdem sie um Gottes willen gebeten hatte, man solle sie herablassen, sie wolle bekennen, ist es geschehen. Nachdem sie eines Vaterunsers lang (= so lang, wie ein Vaterunser dauert) gehangen, sagte sie auf dem Stühlchen, ob sie ihr Leben so darangeben solle. Sie habe gehofft, es solle besser werden. Sie wolle eher sterben. Sie solle nur die Wahrheit sagen. Doch sie werde zur Unwahrheit gezwungen. Was sie vorher gesagt, sei wahr. Sie könne nichts andres sagen.
Sie ist wieder eines Glaubens lang (= solang, wie man zum Hersagen des Glaubensbekenntnisses braucht) gehangen und heruntergelassen worden.
Da sagte sie, sie wisse von keinem bösen Geist etwas, außer daß sie 2mal draußen gewesen. Sie habe sich aber nicht verschrieben. Auf dem Rangelberg und dem Galgenberg sei sie gewesen. Dahin seien gekommen die Schäfferin, der Urbele und die Madlena. Sie könne sonst von niemand etwas sagen. Die andern seien vermummt gewesen. Es sei nur ein Huihu. Hierauf habe sie gebeten, Gott wolle sie erhalten, daß sie nimmer hinauskomme.
Sie habe wieder alles geleugnet, weil sie hoffte davonzukommen. Sie habe nur mit der obengenannten Compagnie (= Gesellschaft) zu tun gehabt. Von dem Urbele habe sie ein kleines Lädlein mit Pulver gehabt, wovon sie dem Becken in einem Trunk gab, als er Frucht kaufte. Den Weinziehern, Johann Ammer, Jerg Kiefuess und dem Stechenfinger - an diesem zweifle sie jedoch - habe sie auch davon in Heringen und Stockfischen gegeben, des Herrn Bantlens Tochter in Birnen und bei der Hochzeit im Trunk. Ob sie aber selbst ihr den Trunk gegeben oder geschickt habe, könne sie nicht sagen. Das Lädlein habe man ihr auf dem neuen Tor genommen. Es sei erst 2 Jahr her, daß sie das Pulver bekam.
Sie habe mit niemand Hexenwerk getrieben als mit dem Urbele, bei dem sie 2mal gelegen sei. Das sei in seinem Haus wirklich geschehen. Sie habe den Tod verdient.
Sie wurde nochmals gebunden.
Da bat sie, man solle sie nur diesmal gehen lassen. Sie wolle sich bedenken und nach den Herrn Commissaren schicken.
Sie wurde nochmals, solang der Glaube (= das Glaubensbekenntnis) ist, über sich gezogen und wieder heruntergelassen, weil sie sagte, wenn sie herunterkomme, wolle sie sagen, was sie wisse.
Da bat sie, man solle um Gottes willen ihrer schonen. Der Urbele habe sie verführt. Dabei bleibe es. Dem bösen Feind habe sie sich auf dem Rangelbergle verschrieben und ergeben. Mit ihrem Blut habe sie sich verschrieben, welches der böse Feind aus ihrem linken Fuß genommen habe. Sie wies (= zeigte) auch ein Zeichen an dem Fuß, welches einem kleinen schwarzen Pfennig gleichsieht. Der Urbele habe sie einschreiben lassen. Der ihr das Blut herausließ, habe ausgesehen wie der Urbele. Auf dem Rangelbergle habe einer mit ihr unehrlich zugehalten (= geschlechtlich verkehrt). Der habe ausgesehen wie der Urbele. Die Vermischung aber sei nicht natürlich, sondern kalt gewesen. Der böse Feind habe ihr noch den Namen Anna Maria gegeben. Gott und allen Auserwählten habe sie abgesagt.
Hierauf sagte sie, es sei ihr schon etwas leichter.
Des Urbeles Bub sei mit draußen gewesen. Der Urbele habe das Pferd versehen, das eine Ofengabel gewesen sei. Hiebei lächelte sie ein wenig.
Ihr Mann habe Soldatenstücklein hinter sich. Sie sorge (= fürchte), er werde viel hintere sammeln (= auf die Seite schaffen). Er habe sie etlichmal betrogen. Daher habe sie ihm nicht mehr getraut. Sie habe immer gehofft, sie würde nur wieder in ihr Haus kommen.
Nach diesem allem ist sie auf die Knie niedergefallen und hat um Gottes Barmherzigkeit willen gebeten, man solle ihre Kinder schonen und Gnade einwenden (= anwenden) und sie, die Malefikantin, an dem Ort, wo man Totschläger und dergleichen arme Sünder abtue, hinrichten.
1660 Oktober 20, Freitag
Von den Herrn Commissaren wurde die Besiebung (= Überführung durch 7 Zeugen) vorgenommen.
Sie bleibt bei ihrem gestrigen Bekenntnis. Sie bittet, man solle ihre Kinder ansehen (= berücksichtigen) und weil ihr Kindtsvatter und seine Eltern der Stadt Reutlingen gedient habe, solle man ihr die Straf mildern. Den Kopf wolle sie gern lassen, wenn man ihr nur weiter keine Straf antue. Ihr Maidle sei fromm und unschuldig. Man solle es ledig sagen (= freisprechen), wie der Tochter der Schäfferin auch geschehen sei.
Sie habe keinen Zweifel, daß Gott ihr ihre Sünden verzeihen werde.
Der Golle habe sie ein oder 2mal getröstet, man werde sie in das Armenhaus tun. Da habe sie gedacht, wenn so gehen werde, dann gehe es noch leidlich (= erträglich). Man solle ihr doch jemand zugeben. Ihr Herz sei ihr so schwer. Ihre beiden Maidle seien unschuldig. Sie bitte dassen in der Urgicht auch zu gedenken.
1660 Oktober 26
Die Herren Commissare haben die Gefangene abermals gütlich angehört.
Nach lang geführtem Unterreden sagte sie, des Herrn Bantlens Tochter habe sie den Trunk nicht gegeben, sondern nur aus Ängsten gesagt, sie habe das getan. Eine andere, die Ursula der Straifferin, habe ihr den Trunk gegeben, wie der Herr Ehringer auf dem Turm selbst gesagt habe.
Sie bitte um Gottes Gnad und Barmherzigkeit willen, man solle ein End mit ihr machen.
Wegen des Leugnens der Kindtsvatterin wurde die Bantlin noch einmal angehört. Diese sagt, sie könne nicht anders aussagen, als daß die Kindtsvatterin ihr alles Unglück müsse zugefügt haben. Denn obwohl sie ihr todfeind gewesen, habe sie ihr doch gute Worte gegeben und nicht allein 2 Birnen geschickt, sondern auch mit ihrem Töchterlein, das wegen Hexerei verdächtig sei, auf der obern Hegwiese aus einer Flasche kurzum zu trinken geben wollen. Wenn sie damals getrunken hätte, so glaube sie, daß jene ihr den Tod gegeben hätte.
1660 Oktober 29, Montag
Die Herren Commissare haben der Gefangenen hochbeteuerlich verheißen, ihr solle von dem Scharfrichter nicht das geringste mehr geschehen. Habe sie bisher aus Furcht vor der Tortur, aus Irrtum oder sonst etwas gesagt, das sich in Wahrheit nicht so verhalte, so solle sie herausgehen und die Wahrheit unerschrocken an den Tag geben.
Darauf sagte sie, sie wisse wohl, daß sie gesündigt habe. Sie tröste sich mit dem Beispiel anderer Sünder, die von Gott Gnad erlangten.
Sie bekenne, daß sie hoffärtig und neidisch gewesen sei. Sie habe Gott gebeten, ob er ihr seine Gnade verleihen wolle, daß sie im Gefängnis sterben möchte. Aber Gottes Wille sei es nicht gewesen. Sie wolle alles Gott befehlen, bitte nur um Beförderung (= Beschleunigung) der Sache. Man könnte auf der Seite der Obrigkeit sagen, daß man sich bisher geduldet habe. So wolle sie sich auch gedulden, bis es der Obrigkeit gefällig sei.
Im übrigen bleibe sie bei ihrem jüngsten Bekenntnis. (Nun werden nochmals alle Einzelheiten aufgezählt).
Wenn sie ihre Sach recht bekenne, wisse sie, daß ein seliges Stündlein zu erwarten sei. Sonst müßte sie vielleicht nach ihrem Tod umgehen und könnte unter dem Boden nicht ruhen, was fern von ihr sein möge. Sie begehre keinen Advokaten. Sie danke Gott, daß keiner daheim war, wie man sie verhaftete. Es sei Gottes Wille gewesen, daß keiner habe kommen sollen. Sie begehre noch keinen, habe keine Lust mehr zu leben. Sie wisse wohl, daß sie ihr Leben verfallen (= verwirkt) habe. Gott solle sie vor Doktoren behüten.
Sie habe nicht alles lesen können, was ihr Sohn ihr schrieb. Es stehen schöne Exempel darin.
Es sei ihr Glück, daß sie auf den Turm gekommen sei. Sie hätte sonst nicht recht beten können. Sie glaube nicht, daß ein Doktor auf der Welt sie am Leben erhalten könne.
Nach diesem Bekenntnis schickte sie an die Söhne des Herrn Henseler von Ulm und ließ ihnen sagen, es sei nun an dem, daß sie von dieser Welt scheiden müsse. Sie bitte sie, ein christlich Vaterunser für sie zu beten, damit sie ein seliges Stündlein erlange.
Der Herr Amtsbürgermeister hat auch in pleno (= in gesamtem Rat) berichtet, daß die Kindtsvatterin ihn hievor um Gottes Barmherzigkeit willen bitten ließ, daran zu sein (= dafür zu sorgen), daß sie auch mit andern Übeltätern abgetan (= getötet) werde.
Weil das Bekenntnis der Kindtsvatterin ganz freiwillig war, ist der Rat ad sententiam condemnatoriam (= Schuldigsprechung, Todesurteil) geschritten und wollte sie durch die Herren Geistlichen trösten lassen, denen sie aber durchaus nicht parierte (= folgte), sondern vorgab, ihr geschehe Unrecht. Sie habe nur aus Fein bekannt Daher gingen die Herren Geistlichen weg und ließen dem Rat das Leugnen berichten. So wurde also die Exekution eingestellt und weitere Handlung (= Verhandlung) vorgenommen.
Am 11. November wurde eine Weibsperson verhört, welche im Verdacht war, Geschwätzwerk (= Schwätzereien) herumgetragen, besonders aber der Verhafteten angezeigt zuhaben, ihr werde ein Advokat von Tüwingen zu Hilf kommen. Diese sagte aus, der sei ein Schelm und Dieb, der sie in ihrem 60jährigen Alter hin- und hergetragenen Geschwätzwerks bezichtigen werde. Wenn die Kindtsvatterin ihr etwas befohlen (= aufgetragen) habe, sei Herr Marx Maurer allezeit dabei gewesen. Die Kindtsvatterin habe gesagt, wenn sie nur noch einmal auf Grund und Boden käme, sie wollte die Stadt gern mit dem Rücken ansehen. Die Kindtsvatterin habe ihr aufgetragen, zu dem Herrn Schultheiss Laubenberger zu gehen und ihn an die Reden (= Gespräche) mit ihr erinnern. Das habe sie dem Herrn Laubenberger angezeigt.
Der habe im Beisein des Herrn Haller geantwortet, man werde einen Doktor bringen. Die Zeugin habe nicht hinaufgeschrien, daß ein Doktor bon Tüwingen kommen werde. Das könne sie, so wahr Gott im Himmel lebe, auf ihr Gewissen nehmen. Keinmal habe die Kindtsvatterin begehrt, daß sie zu dem Syndicus gehen solle mit der Anzeig, man solle noch mit ihr innehalten. Als ihr das Leben abgekündet worden war, habe die Kindtsvatterin zu den Herrn Predigern gesagt, der Syndicus habe ihr fürgehalten, wenn sie etwas nur aus Pein gesagt habe, so solle sie ihre Aussag widerrufen. Von Veränderung des Schlosses wisse sie nichts. Sie wollte, daß ihr die Händ lahm würden, wenn sie ein Schloß verkehrt (= verändert) hätte.
1660 November 11
Wieder gütliche Vernehmung der Gefangenen durch die Herren Commissare.
Sie sagte, es geschehe ihr Unrecht. Der Herr Prediger habe angefangen, das Büchle herauszutun, und gesagt, ihr Sohn nehme sich ihrer getreulich an.
Der Golle habe vor der Else gesagt, ihre Sach stehe gut. Er schiebe immer Riegel vor. Wenn er nicht wäre, ginge es ihr sehr übel. Die Turm-Lies habe zu ihr nachts um 11 Uhr von der Gasse hinaufgerufen, es werde morgen ein Doktor von Tüwingen kommen. Es sei alles ausgerichtet. Von der Mecklerin (?) könne sie nichts sagen, als daß sie bei dem Turm hin- und hergelaufen sei.
1660 November 15, Donnerstag
Die Herrn Commissare sind abermals auf den Turm gekommen und haben den Scharfrichter mitgenommen, zwar nicht, um zu torquieren, sondern um zu terrieren (= schrecken).
Die Gefangene sagte, sie könne nichts bekennen, was über (= gegen) ihr Gewissen sei. Daher wurde der Nachrichter ihr wieder unter das Gesicht geführt. Sie entsetzte sich darüber gar nicht, sondern begehrte nur, man solle ihr vorher zu trinken geben, ehe sie angegriffen werde.
Man solle sie doch nicht gegen ihr Gewissen treiben. Man bezichtige sie soviel, daß es zum Erbarmen sei. Man solle ihr nur Zeit lassen bis künftigen Montag.
Darauf ist sie von dem Stuhl aufgestanden und eilends ins Gefängnis hineingeloffen, aber wieder zurückgeholt worden. Dann tat sie wieder ihr voriges Bekenntnis und begehrte, es müsse ihr vorgelesen werden.
1660 November 16
Sie sagt, bei dem gestern Gesagten wolle sie bleiben. Sie sehe, daß keine Barmherzigkeit da sei. Man lasse sie doch im Gefängnis sterben ... Sie bedauert ihre Kinder, die eine Mutter hoch vonnöten hätten.
Sie sei in ihrem Gewissen überzeugt, daß sie das wirklich getan habe, was sie gestern und vorher bekannt habe. Wenn es möglich wäre, wollte, sie, daß Gott sie in dieser Stund richten tät. Wenn nur Gott sichtbar da wäre. Sie bitte um ein gnädiges Urteil, damit sie bei ihrem Mann und Kindern begraben werde. Daß sie vorhin wieder geleugnet habe, daran seien die Geistlichen schuldig, die so geschwind davongeloffen seien.
1660 November 17, Samstag, und November 19, Montag
Sie wiederholt frühere Geständnisse.
1660 November 20, Dienstag
Sie will wieder vom bösen Feind nichts wissen.
Zu weiterer Nachricht den Herrn Consulenten, daß die Gefangene noch von einer bereits justifizierten Hexe angegeben wurde.
Man hat die Gefangene in dieser Woche im Gefängnis so angetroffen, daß der Hals so groß (= dick) wie der Kopf war. Sie hat auch das Gesicht verdeckt und es nicht sehen lassen wollen. ++++)
105 S.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: +) Vgl. Th. Schön, Reutl. Bürgergeschlecht Kurtz, S. 38 Gottfr. Maier: Alt-Reutlinger Familien I S. 38, berichtet nach Lorenz Hoffstetters Chronik als Quelle, die Kindtsvatterin habe am 14. Dezember Selbstmord begangen, indem sie vom Turm hinab sich in den Hof stürzte. Ihr Körper sei verbrannt worden und all ihr Hab und Gut dem Rat anheimgefallen.
++) = Urbele
+++) siehe Fischer: Schw. WB unter "Bescheid"
++++) Als Ergänzung ist das Protokoll-Bruchstück vom 15. Oktober ff. heranzuziehen.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.