Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Äbtissin und Konvent zu Sion wegen ihrer Professin und Konventsschwester Eva Beyer von Boppard (Eva Bayerinn) wegen ihres "vetterlich muterlich anherlich unnd anfrawlich" Erbe an folgende Personen gestellt hat: Hartmann Beyer von Boppard, Domherr zu Speyer, Anna Beyer von Boppard, Ehefrau des Amberger Vitztums Hans von Helmstatt, Burkhard von Angelach als Vormund der Kinder Heinrich Beyers (+) sowie Margarethe Echter, Witwe des Werner Vetzer [von Geispitzheim] (+). Als Landesfürst hat Pfalzgraf Philipp die Parteien vor seine Räte geladen. Erschienen sind von den Beklagten Hartmann Beyer für sich und als Mitvormund der Kinder Heinrich Beyers (+), Hans von Helmstatt für seine Ehefrau und Burkhard von Angelach als Vormund, das Kloster hat [Heinrich] Sittich von Breidenbach, Komtur zu Flörsheim (Sithich von Breitbach comther zu Flerßheim), und Konrad Sturck [?] von Oppenheim mit Vollmacht gesandt. Mit Zustimmung beider Parteien hat Kurfürst Philipp zwischen ihnen beredet, dass das Kloster bis Weihnachten einen besiegelten Erbverzicht ihrer Mitschwester Eva ausstellen soll, die Gegenseite dem Kloster dafür 380 Gulden ausrichten oder eine 5%ige Gülte verschreiben soll. Das Kloster soll zudem auf Evas Lebtag die Gülte von 16 Malter Korn behalten, die ihr verschrieben worden war, danach soll die Gülte wieder zurückfallen. Damit sollen die Forderungen beider Parteien gänzlich aufgehoben und sie unter Rechtsmittelverzicht miteinander vertragen sein. Beide Seiten haben dies versichert und erhalten eine Ausfertigung des Vertrags.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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