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Martin Luch von Urach, zu einer Strafe von 5 fl verurteilt, weil er sich beim Erlegen und Wegschaffen von Wild beteiligt und Teile davon angenommen hatte, schwört U. und verspricht eidlich, sein Leben lang ohne Erlaubnis der Obrigkeit kein Waidwerk mehr zu treiben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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